Die Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels endet: Bitte melden Sie sich noch vor Ablauf der Gültigkeit zunächst per Mail und klären Sie, welche Unterlagen für die Antragstellung benötigt werden. Wird der Antrag auf Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit gestellt, gilt der bisherige Aufenthaltserlaubnis bis zu einer endgültigen Entscheidung fort. Sofern eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit erlaubt ist, dürfen Sie diese weiterhin ausüben. Hierüber wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt.
Die Gültigkeit von Duldungen und Aufenthaltsgestattungen endet: Ab August 2022 haben Sie wieder die Möglichkeit, mittwochs von 08:00 bis 11:00 Uhr ohne Termin zur Ausstellung bzw. Verlängerung Ihrer Duldung oder Gestattung bei der Ausländerbehörde vorzusprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.
Sie wollen einen bereits beauftragten Aufenthaltstitel oder Reisepass abholen: Seit Juli 2022 können Sie montags zwischen 08:30 und 12:00 Uhr sowie 15:00 und 17:00 Uhr ohne Termin zur Abholung von Aufenthaltstiteln und Reisepässen bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.
Sie benötigen einen Übertrag Ihres Aufenthaltstitels aufgrund eines neues Reisepasses oder aufgrund von Verlust Ihres bisherigen Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis): Ebenfalls seit Juli 2022 können Sie für Überträge montags zwischen 15:00 und 17:00 Uhr sowie donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr ohne Termin bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.
Für die Servicestelle der Studierenden und Gastwissenschaftler ist die Vorsprache grundsätzlich nur mit einer vorherigen Terminabsprache möglich.
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