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Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit


Sie sind nach Deutschland gekommen, um hier zu arbeiten oder sich einen Arbeitsplatz zu suchen? Oder haben Sie bereits einen Aufenthaltstitel zu diesem Zweck, der bald abläuft? Hier erfahren Sie, wie Sie den Antrag auf Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels zum Zweck der Erwerbstätigkeit bei der Ausländerbehörde stellen können.

Leistungsbeschreibung

Unter das Stichwort "Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit" fallen verschiedene Aufenthaltserlaubnisse, die ICT-Karte, die Mobiler-ICT-Karte sowie die Blaue Karte EU. Eine Übersicht der detaillierten Aufenthaltszwecke finden Sie weiter unten bei den Details unter "Rechtsgrundlage".

Wenn Sie online einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde gestellt haben, wird dieser geprüft und Sie erhalten einen Terminvorschlag zur persönlichen Antragstellung vor Ort. Eine persönliche Vorsprache ist notwendig, da Sie ihre Aufenthaltserlaubnis als sogenannten elektronischen Aufenthaltstitel (kurz: eAT) erhalten. Auf diesem elektronischen Aufenthaltstitel sind Ihr Foto, Ihre Unterschrift und Ihre Fingerabdrücke hinterlegt.

Sie müssen Ihren Wohnsitz in Braunschweig angemeldet haben. Bitte stellen Sie Ihren Antrag bei der Ausländerbehörde erst, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Braunschweig angemeldet haben.

Einen Termin zur Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Braunschweig können Sie online buchen.

Für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis benötigt die Ausländerbehörde von Ihnen Unterlagen. Diese können je nach Einzelfall und genauem Aufenthaltszweck unterschiedlich sein. Was genau benötigt wird, wird im Rahmen des online-Antrages abgefragt. Gegebenenfalls werden nach Antragstellung noch weitere Unterlagen angefordert.

Für die Bearbeitung Ihres Antrags fallen Gebühren an. Diese richten sich danach, ob es sich um die Ersterteilung einer Aufenthaltserlaubnis handelt, um die Verlängerung einer bereits bestehenden Aufenthaltserlaubnis und nach weiteren Faktoren. Die anfallenden Gebühren teilen wir Ihnen nach Antragstellung mit.

Allgemeine Aussagen zur Bearbeitungsdauer können leider nicht gemacht werden. Bitte stellen Sie Ihren online Antrag in jedem Fall rechtzeitig, das heißt mindestens vier Wochen vor Ablauf Ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis oder Ihres Visums.

§ 18a AufenthG Fachkräfte mit Berufsausbildung
§ 18b AufenthG Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
§ 18d AufenthG Forschung
§ 18e AufenthG Kurzfristige Mobilität für Forscher
§ 18f AufenthG Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher
§ 18g AufenthG Blaue Karte EU
§ 18h AufenthG Kurzfristige Mobilität für Inhaber einer Blauen Karte EU
§ 18i AufenthG Langfristige Mobilität für Inhaber einer Blauen Karte EU
§ 19 AufenthG ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer
§ 19a AufenthG Kurzfristige Mobilität für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer
§ 19b AufenthG Mobiler-ICT-Karte
§ 19c AufenthG Sonstige Beschäftigungszwecke; Beamte
§ 19d AufenthG Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung
§ 19e AufenthG Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst
§ 20 AufenthG Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte im Bundesgebiet
§ 20a AufenthG Chancenkarte
§ 21 AufenthG Selbständige Tätigkeit