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Sie leben bereits viele Jahre in Deutschland und fühlen sich hier Zuhause? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Die Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer.

Gute Gründe für eine deutsche Staatsangehörigkeit: mehr Mitspracherecht in Politik und Gesellschaft, egal ob durch die Teilnahme an Wahlen oder eine eigene Kandidatur, freier Zugang zu allen Berufen, insbesondere im öffentlichen Dienst, Reise- und Visaerleichterungen in vielen Ländern, auch außerhalb Europas.
Die Einbürgerung erfolgt nur auf Antrag und wird nach Prüfung und Feststellung eines Anspruchs durch Aushändigung einer Einbürgerungsurkunde wirksam.

Für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit müssen Sie in Zukunft nicht mehr grundsätzlich auf Ihre bisherige Staatsangehörigkeit verzichten.

Wir können aufgrund der sehr hohen Antragszahlen aktuell leider keine Beratungen mehr anbieten.

Leistungsbeschreibung

Ausländer haben nach einem mindestens 5-jährigen rechtmäßigen Aufenthalt im Inland einen Anspruch auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Der rechtmäßige Aufenthalt beginnt mit Erteilung der ersten Aufenthaltserlaubnis. Duldungszeiten werden nicht angerechnet. Für Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte beginnt der rechtmäßige Aufenthalt mit der Asylantragstellung, wenn der Asylantrag nicht abgelehnt wird.

Die Einbürgerung erfolgt nur auf Antrag. Das Einbürgerungsverfahren ist kostenpflichtig und dauert aktuell ca. 18 Monate ab dem Tag der Antragstellung.

Detailliertere Informationen finden Sie auf der Website des Fachbereichs.

Der Anspruch auf Einbürgerung hat nachfolgende Voraussetzungen. Wenn eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist, haben Sie keinen Anspruch auf Einbürgerung.

  • Sie haben seit mindestens 5 Jahren Ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland.
  • Ihre Identität und Ihre Staatsangehörigkeit ist vor der Antragstellung durch ein amtliches Dokument mit Lichtbild Ihres Heimatstaates (zum Beispiel: Reisepass/Personalausweis/ID-Card) geklärt worden.
  • Loyalitätsbekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (FDGO)
  • Sie besitzen eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen aus eigenen Mitteln bestreiten. (Kein Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2 oder 12 (SGB II oder SGB XII))
  • Sie sind weder im Ausland noch im Inland wegen einer Straftat oberhalb der Bagatellgrenze verurteilt worden und es besteht aktuell kein laufendes Straf- oder Ermittlungsverfahren!
  • Sie können ausreichende Deutschkenntnisse mit einem anerkannten Sprachzertifikat nachweisen oder andere geeignete Nachweise vorlegen.
  • Sie können ausreichende Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Internetseite

Es gibt zwei Möglichkeiten eingebürgert zu werden: 
die Anspruchseinbürgerung und in Einzelfällen auch die Ermessenseinbürgerung, wenn bestimmte Voraussetzungen für einen Anspruch auf Einbürgerung nicht vorliegen.

Je nachdem welche Möglichkeit der Einbürgerung auf Sie zutrifft, können unterschiedliche Dokumente von Ihnen benötigt werden.

Informieren Sie sich bitte unter diesem Link unter den Punkten "Voraussetzungen Anspruchseinbürgerung" und "Voraussetzungen Ermessenseinbürgerung". Dort finden Sie auch einen Reiter "Erforderliche Dokumente".

Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt 255,00 Euro für Erwachsene und 51,00 Euro für jedes miteinzubürgernde Kind ohne eigenes Einkommen. 

Bei Ablehnung oder Rücknahme des Antrags entstehen Kosten bis zu 75% der Antragsgebühren (191,25 €). 

Bei freiwilliger Rücknahme des Antrages entstehen Kosten bis zu 50 % des Antragsgebühr (127,50 €).

Verfahrensdauer für alle Neuanträge ab dem 1. März 2025: 18 Monate

Bitte füllen Sie den Einbürgerungsantrag vollumfänglich aus und laden Sie die entsprechenden Unterlagen hoch. Für Minderjährige ab dem 16. Lebensjahr ist ein eigener Antrag erforderlich.

Sollten Sie Unterlagen bei der Antragstellung vergessen, senden Sie diese im Anschluss bitte an einbuergerung@braunschweig.de.

Zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt ein Termin für die Vorlage der Originale sowie zur Entrichtung der Verwaltungsgebühr.

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass der Einbürgerungsantrag erst bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig sind. 

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass Sie verpflichtet sind, Veränderungen in Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen unter Vorlage geeigneter Nachweise (z. B. Heirat, Trennung vom Ehepartner, Scheidung, Wechsel des Arbeitgebers, Arbeitslosigkeit, Bezug von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, Straffälligkeit, Umzug usw.) unverzüglich mitzuteilen hat.

Die Bearbeitungszeit beträgt zurzeit ca. 18 Monate. Bei Antragseingang wird die Verwaltungsgebühr fällig.