Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
Haben Sie von Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF eine positive Entscheidung erhalten oder haben sich nachhaltig in die Bundesrepublik Deutschland integriert und möchten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erhalten? Hier erfahren Sie mehr zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis.
Verfahrensablauf
Wenn Sie online einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde gestellt haben, wird dieser geprüft und Sie erhalten einen Terminvorschlag zur persönlichen Antragstellung vor Ort. Eine persönliche Vorsprache ist notwendig, da Sie ihre Aufenthaltserlaubnis als sogenannten elektronischen Aufenthaltstitel (kurz: eAT) erhalten. Auf diesem elektronischen Aufenthaltstitel sind Ihr Foto, Ihre Unterschrift und Ihre Fingerabdrücke hinterlegt.
Voraussetzungen
Sie müssen Ihren Wohnsitz in Braunschweig angemeldet haben. Bitte stellen Sie Ihren Antrag bei der Ausländerbehörde erst, wenn Sie Ihren Wohnsitz melderechtlich in Braunschweig angemeldet haben. Die melderechtliche Anmeldung können Sie hier vornehmen.
Alle erforderlichen Voraussetzungen werden im Rahmen des online Antrages abgefragt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis benötigt die Ausländerbehörde von Ihnen Unterlagen. Diese können je nach Einzelfall und genauem Aufenthaltszweck unterschiedlich sein. Was genau benötigt wird, wird im Rahmen des online-Antrages abgefragt. Gegebenenfalls werden nach Antragstellung noch weitere Unterlagen angefordert.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Bearbeitung Ihres Antrags fallen Gebühren an. Diese richten sich danach, ob es sich um die Ersterteilung einer Aufenthaltserlaubnis handelt, um die Verlängerung einer bereits bestehenden Aufenthaltserlaubnis und nach weiteren Faktoren. Die anfallenden Gebühren teilen wir Ihnen nach Antragstellung mit.
Bearbeitungsdauer
Allgemeine Aussagen zur Bearbeitungsdauer können leider nicht gemacht werden. Bitte stellen Sie Ihren online Antrag in jedem Fall rechtzeitig, das heißt mindestens vier Wochen vor Ablauf Ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis oder Ihres Visums.