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Aufenthaltstitel zum Zweck des Familiennachzugs


Sie sind als Familienangehöriger einer Person mit Aufenthaltsrecht für Deutschland eingereist? Oder haben Sie bereits einen Aufenthaltstitel zu diesem Zweck, welcher bald abläuft? Hier erfahren Sie, wie Sie den Antrag auf Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels zum Zweck des Familiennachzugs bei der Ausländerbehörde stellen können.

Leistungsbeschreibung

Unter das Stichwort "Aufenthaltstitel zum Zweck des Familiennachzugs" fallen Aufenthaltserlaubnisse nach verschiedenen Rechtsgrundlagen. Eine Übersicht der detaillierten Aufenthaltszwecke finden Sie weiter unten bei den Details unter "Rechtsgrundlage".

Wenn Sie online einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde gestellt haben, wird dieser geprüft und Sie erhalten einen Terminvorschlag zur persönlichen Antragstellung vor Ort. Eine persönliche Vorsprache ist notwendig, da Sie ihre Aufenthaltserlaubnis als sogenannten elektronischen Aufenthaltstitel (kurz: eAT) erhalten. Auf diesem elektronischen Aufenthaltstitel sind Ihr Foto, Ihre Unterschrift und Ihre Fingerabdrücke hinterlegt.

Sie müssen Ihren Wohnsitz in Braunschweig angemeldet haben. Bitte stellen Sie Ihren Antrag bei der Ausländerbehörde erst, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Braunschweig angemeldet haben.

Einen Termin zur Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Braunschweig können Sie online buchen.

Für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis benötigt die Ausländerbehörde von Ihnen Unterlagen. Diese können je nach Einzelfall und genauem Aufenthaltszweck unterschiedlich sein. Was genau benötigt wird, wird im Rahmen des online Antrages abgefragt. Gegebenenfalls werden nach Antragstellung noch weitere Unterlagen angefordert.

Für die Bearbeitung Ihres Antrags fallen Gebühren an. Diese richten sich danach, ob es sich um die Ersterteilung einer Aufenthaltserlaubnis handelt, um die Verlängerung einer bereits bestehenden Aufenthaltserlaubnis und nach weiteren Faktoren. Die anfallenden Gebühren teilen wir Ihnen nach Antragstellung mit.

Unter bestimmten Umständen kann es auch sein, dass Sie von der Zahlung der Gebühren befreit sind. 

Allgemeine Aussagen zur Bearbeitungsdauer können leider nicht gemacht werden. Bitte stellen Sie Ihren online Antrag in jedem Fall rechtzeitig, das heißt mindestens vier Wochen vor Ablauf Ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis oder Ihres Visums.

§ 28 AufenthG Familiennachzug zu Deutschen
§ 30 AufenthG Ehegattennachzug
§ 31 AufenthG Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten
§ 32 AufenthG Kindernachzug
§ 33 AufenthG Geburt eines Kindes im Bundesgebiet
§ 34 AufenthG Aufenthaltsrecht der Kinder
§ 35 AufenthG Eigenständiges, unbefristetes Aufenthaltsrecht der Kinder
§ 36 AufenthG Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger
§ 36a AufenthG Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten