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Aufenthaltstitel zum Zweck der Ausbildung


Sie sind zum Zweck der schulischen oder beruflichen Ausbildung, für ein Studium, einen Sprachkurs oder zur Weiterbildung nach Deutschland gekommen? Oder haben Sie bereits einen Aufenthaltstitel zu diesem Zweck, der bald abläuft? Hier erfahren Sie, wie Sie den Antrag auf Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels zum Zweck der Ausbildung bei der Ausländerbehörde stellen können.

Leistungsbeschreibung

Unter das Stichwort "Aufenthaltstitel zur Ausbildung" fallen verschiedene Aufenthaltserlaubnisse. Eine Übersicht der detaillierten Aufenthaltszwecke finden Sie weiter unten bei den Details unter "Rechtsgrundlage".

Wenn Sie online einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde gestellt haben, wird dieser geprüft und Sie erhalten einen Terminvorschlag zur persönlichen Antragstellung vor Ort. Eine persönliche Vorsprache ist notwendig, da Sie ihre Aufenthaltserlaubnis als sogenannten elektronischen Aufenthaltstitel (kurz: eAT) erhalten. Auf diesem elektronischen Aufenthaltstitel sind Ihr Foto, Ihre Unterschrift und Ihre Fingerabdrücke hinterlegt.

Sie müssen Ihren Wohnsitz in Braunschweig angemeldet haben. Bitte stellen Sie Ihren Antrag bei der Ausländerbehörde erst, wenn Sie Ihren Wohnsitz melderechtlich in Braunschweig angemeldet haben. Die melderechtliche Anmeldung können Sie hier vornehmen.

Für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis benötigt die Ausländerbehörde von Ihnen Unterlagen. Diese können je nach Einzelfall und genauem Aufenthaltszweck unterschiedlich sein. Was genau benötigt wird, wird im Rahmen des online-Antrages abgefragt. Gegebenenfalls werden nach Antragstellung noch weitere Unterlagen angefordert.

Für die Bearbeitung Ihres Antrags fallen Gebühren an. Diese richten sich danach, ob es sich um die Ersterteilung einer Aufenthaltserlaubnis handelt, um die Verlängerung einer bereits bestehenden Aufenthaltserlaubnis und nach weiteren Faktoren. Die anfallenden Gebühren teilen wir Ihnen nach Antragstellung mit.

Allgemeine Aussagen zur Bearbeitungsdauer können leider nicht gemacht werden. Bitte stellen Sie Ihren online Antrag in jedem Fall rechtzeitig, das heißt mindestens vier Wochen vor Ablauf Ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis oder Ihres Visums.

§ 16a AufenthG Berufsausbildung; berufliche Weiterbildung
§ 16b AufenthG Studium
§ 16c AufenthG Mobilität im Rahmen des Studiums
§ 16d AufenthG Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
§ 16e AufenthG Studienbezogenes Praktikum EU
§ 16f AufenthG Sprachkurse und Schulbesuch
§ 16g AufenthG Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer
§ 17 AufenthG Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes