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Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Gestattung oder Duldung beantragen


Wenn Sie sich geduldet oder gestattet in Deutschland aufhalten, ist Ihnen die Ausübung einer Beschäftigung nur erlaubt, wenn dies in Ihrer Duldung bzw. Aufenthaltsgestattung ausdrücklich vermerkt ist. Wenn Sie ein konkreten Arbeitsangebot vorweisen können und arbeiten möchten, müssen Sie zunächst die Beschäftigungserlaubnis beantragen.

Leistungsbeschreibung

Unter das Stichwort "Beschäftigungserlaubnis" fallen Beschäftigungserlaubnisse für Inhaber einer Duldung (Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung) oder einer Aufenthaltsgestattung (Gestattung) für Personen im laufenden Asylverfahren. Die jeweilige Erlaubnis richtet sich nach verschiedenen Rechtsgrundlagen. Eine Übersicht hierüber finden Sie unter der Rubrik "Rechtsgrundlagen".

Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:

  • Sie sind im Besitz einer gültigen Duldung oder Aufenthaltsgestattung und halten sich seit mindestens drei Monaten im Bundesgebiet auf,
  • Sie kommen nicht aus einem sicheren Herkunftsstaat (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Republik Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal, Serbien).
  • Ein Arbeitgeber hat Ihnen einen konkreten Arbeitsplatz angeboten und das Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ vollständig ausgefüllt.

Auf Grundlage der „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ wird seitens der Ausländerbehörde und der Bundesagentur für Arbeit geprüft, ob die Bedingungen, unter denen Sie künftig arbeiten werden, mit denen deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vergleichbar sind sowie, ob Ihr Arbeitslohn dem Lohn deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entspricht. Diese Vergleichbarkeit zu deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist zwingende Voraussetzung für die Erteilung der Beschäftigungserlaubnis.

Erforderlich für die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis ist:

  • eine Gültige Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) oder Aufenthaltsgestattung (Gestattung),
  • sofern vorhanden, ein Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz),
  • Erklärung über das Beschäftigungsverhältnis (vom Arbeitgeber vollständig auszufüllen)

Die Erklärung über das Beschäftigungsverhältnis erhalten Sie unter der Rubrik "Anträge/ Formulare" auf dieser Seite.

Im Einzelfall können weitere Nachweise gefordert werden. 

Die Erteilung der Beschäftigungserlaubnis für Inhaber einer Duldung oder Gestattung ist kostenfrei.

Die Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung sollte vor Abschluss eines Arbeitsvertrages beantragt werden. Ohne die auf der Duldung oder Aufenthaltsgestattung vermerkten Erlaubnis zur Beschäftigung ist die Arbeitsaufnahme nicht erlaubt.

Die Beschäftigungserlaubnis wird längstens für Dauer der aktuellen Duldung erteilt. Diese wird bei Vorliegen der Voraussetzungen bei der Verlängerung der Duldung entsprechend verlängert.

Die Dauer der Antragsbearbeitung hängt von der Richtigkeit der Angaben im Antrag sowie der Vollständigkeit der Antragsunterlagen ab.

Nach Eingang des online Antrages mit vollständigen Unterlagen wird die Bundesagentur für Arbeit beteiligt. Diese versagt zum Beispiel die Zustimmung für die beantragte Beschäftigung, wenn Sie zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare inländische Arbeitnehmer beschäftigt würden. Dies Beteiligung kann bis zu wenigen Wochen dauern.

Nach der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit kann die jeweilige Beschäftigung erlaubt und auf der Duldung bzw. Aufenthaltsgestattung vermerkt werden. 

Für Inhaber einer Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung):

§ 4a Absatz 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
§ 60a Absatz 6 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
§ 42 Absatz 2 Nr. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
§ 32 Beschäftigungsverordnung (BeschV)
§ 61 Absatz 1 Satz 2 Halbsatz 2 Asylgesetz (AsylG)

Für Inhaber einer Aufenthaltsgestattung (Gestattung):

§ 61 Asylgesetz (AsylG)
§ 32 Beschäftigungsverordnung (BeschV)

Hier erhalten Sie die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis, die Ihr Arbeitgeber vollständig ausfüllen muss.

Im Rahmen des online Antrages laden Sie diese Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis sowie gegebenenfalls weitere Unterlagen, die im Rahmen der online Antragsstrecke abgefragt werden, hoch.