Besuchsaufenthalt (Verpflichtungserklärung)
Besuchsaufenthalt (Verpflichtungserklärung)
Textblöcke ein-/ausklappenMöchten Sie jemanden aus dem Ausland zu einem Besuchsaufenthalt in Deutschland einladen? Hier erfahren Sie, wie Sie die dafür notwendige Verpflichtungserklärung abgeben können.
Leistungsbeschreibung
Viele Menschen sind in der Situation, dass sie räumlich von ihren Familienangehörigen, Freunden und Verwandten, oftmals mehrere tausend Kilometer, entfernt leben. Diese räumliche Trennung hat dabei ganz unterschiedliche Gründe. Was jedoch die Menschen eint, ist der Wunsch des Wiedersehens.
Für Sie als Gastgeber, der die jeweilige Person zu sich in die Bundesrepublik Deutschland einlädt, ist von Wert, dass Sie durch die Abgabe einer sogenannten Verpflichtungserklärung den Nachweis darüber erbringen, dass Sie für die eingeladene Person/en während ihres Besuchsaufenthaltes u.a. den Lebensunterhalt sicherstellen.
Durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung, erklären Sie durch Ihre Unterschrift unwiderruflich, dass Sie für sämtliche Kosten der eingeladenen Person während seines/ihres Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland aufkommen werden.
Dazu zählen insbesondere:
- Kosten des Lebensunterhaltes
- Krankenkosten (z.B. für einen Arztbesuch oder Kosten einer Operation)
- Anfallende Ausreisekosten
Anfallende Krankenkosten müssen im Vorfeld durch den Abschluss einer Reisekrankenversicherung abgesichert werden. Diese Reisekrankenversicherung ist bei der deutschen Auslandsvertretung im Original nachzuweisen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Voraussetzung für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist eine persönliche Vorsprache des Gastgebers.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antrag auf Ausstellung einer Verpflichtungserklärung. Der Antragsvordruck soll online eingereicht werden und wird vor Ort unterschrieben.
- Belehrungsbogen zur Verpflichtungserklärung (vor Ort)
- Einkommensnachweise bei Verheirateten (beider Ehegatten) der letzten drei Monate [Verdienstabrechnungen, Rentenbescheide, bei Selbständigen letzter Einkommenssteuerbescheid (oder formlose Bestätigung z.B. eines Steuerberaters über das ungefähre mtl. Nettoeinkommen nach Abzug aller Kosten, einschl. Krankenversicherung), usw.]
- Personalausweis oder Reisepass
- Bearbeitungsgebühr in Höhe von 29,00 € pro Einladung
- Personalien, einschließlich Anschrift und Passnummer der Person, die eingeladen werden soll
Welche Gebühren fallen an?
Es fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 29,00 € pro Einladung an.
Hinweise / Besonderheiten
Je Antrag können nur Eheleute und minderjährige Kinder eingetragen werden.