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Nebenwohnung, Anmeldung einer


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bestätigung des Wohnungsgebers (ab 01.11.2015; siehe "Downloads/Links")
  • bei Bevollmächtigung zusätzlich den Ausweis Ihres Bevollmächtigten und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht

Es fallen keine Gebühren an.

Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.