Führerscheinstelle (Führerscheinstelle)


In der Führerscheinstelle werden Fahrerlaubnisse erteilt, getauscht, ersetzt, verlängert und entzogen. Erteilung, Tausch, Ersatz und Verlängerung erfolgen auf Antrag. Des Weiteren werden Maßnahmen zum Schutz der Öffentlichkeit im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems und für Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der Probezeit sowie zur Eignungsüberprüfung angeordnet. Eine weitere Aufgabe stellt die Erteilung und Überwachung von Fahrlehr- und Fahrschulerlaubnissen dar.

Aktuelle Information: Pflichtumtausch
Die Gesetzesänderung zum Pflichtumtausch alter und unbefristeter Führerscheine ist am 19.03.2019 in Kraft getreten. Alle grauen bzw. rosa Papierführerscheine und die unbefristeten Kartenführerscheine müssen bis spätestens 19.01.2033 in den befristeten Kartenführerschein getauscht werden. Der Gesetzgeber hat eine Einteilung nach Geburtsjahrgängen (Fristenplan) beschlossen, um den Führerscheinstellen die Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Abwicklung zu geben.

Bei dem Pflichtumtausch geht es zunächst um die Personen, die noch graue oder rosa Papierführerscheine besitzen und zu den Geburtenjahrgängen 1953 – 1958 gehören. Für diese Gruppe muss der Führerschein bis zum 19.07.2022 umgestellt sein.

Auch werden bereits Termine für die nächste vom Gesetzgeber zum Umtausch verpflichtete Personengruppe vergeben. Hierbei geht es um Personen, die noch graue oder rosa Papierführerscheine besitzen und zu den Geburtenjahrgängen 1959 – 1964 gehören (s. Fristenplan). Für diese Gruppe muss der Führerschein bis zum 19.01.2023 umgestellt sein

Das Antragsformular für den Pflichtumtausch sowie weitere Informationen zum Thema "Pflichtumtausch" finden Sie auf der Seite Umtausch in befristeten Kartenführerschein.

Diese Einrichtung gehört zu Straßenverkehrsabteilung.


Postanschrift

Porschestraße 5 38112 Braunschweig Tel.:  0531 4701 Fax: 0531 4707460 E‑Mail: fuehrerscheinstelle@braunschweig.de