Führerschein, Ersatz


Der bisherige Führerschein ist durch Diebstahl oder anderweitig in Verlust geraten bzw. unbrauchbar geworden. Ein neuer Führerschein soll ausgestellt werden.

Leistungsbeschreibung

Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, muss seinen Führerschein und gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mitführen, anderenfalls kann ein Verwarnungsgeld  fällig werden.

Ein Diebstahl von persönlichen Dokumenten sollte immer bei der Polizei angezeigt werden. Bei verlorenen Führerscheinen sollte der Ersatzführerschein erst ca. 5 - 6 Wochen nach Feststellung des Verlustes beantragt werden, da Führerscheine manchmal wiedergefunden werden. 

Bei der Antragstellung ist persönliches Erscheinen erforderlich.

  • Antragsvordruck
  • Eidesstattliche Versicherung (zu erhalten in der Führerscheinstelle) bei Verlust
  • ggf. polizeiliche Bescheinigung über den Diebstahl
  • gültiger Personalausweis/Reisepass/elektronischer Aufenthaltstitel etc.
  • Biometrisches Lichtbild  
  • ggf. Karteikartenabschrift
    (wenn der alte (graue oder rosafarbene) Führerschein nicht in Braunschweig ausgestellt wurde )
  • ggf. ärztliches und augenärztliches Gutachten
    (bei der "alten" Klasse 2 ab dem 50. Lebensjahr)
  • 40,70 EUR inkl. Gebühr für den Direktversand (s. Bemerkung), wenn eine polizeiliche Bescheinigung vorgelegt wird
  • 64,40 EUR inkl. Gebühr für den Direktversand (s. Bemerkung), wenn keine polizeiliche Bescheinigung vorgelegt wird
  • Ersatz-Bescheinigung bis zur Neuausstellung: 7,70 EUR

ca. 2 Wochen

Im Falle des Verlustes kann für den Zeitraum bis zur Aushändigung des Ersatzführerscheins eine Ersatz-Bescheinigung ausgestellt werden.

Informationen zum Direktversand 
Der Führerschein wird Ihnen von der Bundesdruckerei per Einwurfeinschreiben übersandt, d. h. der Führerschein wird nicht der Führerscheinstelle übersandt, sondern gelangt für Sie bequem auf sicheren Wegen direkt in Ihrem Briefkasten. Das erspart  Ihnen zusätzliche Wege und Wartezeit, da Sie sich zum Empfang des EU-Kartenführerscheines nicht ein zweites Mal auf den Weg in die Straßenverkehrsabteilung machen müssen.