Dienstfahrerlaubnis, Umschreibung einer
Dienstfahrerlaubnis, Umschreibung einer
Textblöcke ein-/ausklappenEine Dienstfahrerlaubnis (Bundeswehr-Führerschein, Polizei-Führerschein) soll in eine zivile/allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis oder bestimmte Fahrerlaubnisklassen im Rahmen einer Dienstfahrerlaubnis erworben haben, berechtigt Sie dies auch nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Es besteht aber die Möglichkeit, den Dienstführerschein in einen zivilen Führerschein umschreiben zu lassen.
Dafür muss keine erneute Führerscheinprüfung abgelegt werden.
Bei der Antragstellung ist persönliches Erscheinen erforderlich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsvordruck
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Lichtbild
- Originaler Dienstführerschein bzw. Bescheinigung der Dienststelle über den Besitz
- Originaler Dienstausweis/Truppenausweis bzw. Bescheinigung der Dienststelle über das Ende des Dienstverhältnisses
- sofern vorhanden: ziviler Führerschein
Ob für die Umschreibung von LKW- bzw. Bus-Führerscheinen (C- und D-Klassen) noch ärztliche Gutachten erforderlich sind, wird bei Antragstellung in der Führerscheinstelle geklärt.
Nach Beendigung des Dienstverhältnisses ist zur Antragstellung eine Karteikartenabschrift erforderlich. Diese erhalten Sie bei der ausstellenden Behörde.
Welche Gebühren fallen an?
43,90 EUR bzw. 44,70 EUR
Rechtsgrundlage
§ 26 und § 27 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)