Dienstfahrerlaubnis, Umschreibung einer


Eine Dienstfahrerlaubnis (Bundeswehr-Führerschein, Polizei-Führerschein) soll in eine zivile/allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis oder bestimmte Fahrerlaubnisklassen im Rahmen einer Dienstfahrerlaubnis erworben haben, berechtigt Sie dies auch nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Es besteht aber die Möglichkeit, den Dienstführerschein in einen  zivilen Führerschein umschreiben zu lassen.

Dafür muss keine erneute Führerscheinprüfung abgelegt werden.

Bei der Antragstellung ist persönliches Erscheinen erforderlich.

  • Antragsvordruck
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Lichtbild
  • Originaler Dienstführerschein bzw. Bescheinigung der Dienststelle über den Besitz
  • Originaler Dienstausweis/Truppenausweis bzw. Bescheinigung der Dienststelle über das Ende des Dienstverhältnisses
  • sofern vorhanden: ziviler Führerschein

Ob für die Umschreibung von LKW- bzw. Bus-Führerscheinen (C- und D-Klassen) noch ärztliche Gutachten erforderlich sind, wird bei Antragstellung in der Führerscheinstelle geklärt.

Nach Beendigung des Dienstverhältnisses ist zur Antragstellung eine Karteikartenabschrift erforderlich. Diese erhalten Sie bei der ausstellenden Behörde.

43,90 EUR bzw. 44,70 EUR 

§ 26 und § 27 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)