Fahrerqualifizierungsnachweis
Fahrerqualifizierungsnachweis
Textblöcke ein-/ausklappenSie wollen gewerblich Kraftfahrzeuge der Fahrerlaubnisklassen 'C' und / oder 'D' führen
Leistungsbeschreibung
Fahrerlaubnisinhaberinnen und Fahrerlaubnisinhaber der Klassen „C" und / oder „D", die als Kraftfahrerinnen oder Kraftfahrer gewerblich tätig sind, müssen künftig in wiederkehrenden Abständen Weiterbildungen absolvieren und dies durch die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises dokumentieren lassen.
Der Fahrerqualifizierungsnachweis ersetzt ab dem 23.05.2021 die Schlüsselzahl 95. Bereits eingetragene Schlüsselzahlen 95 bleiben bis zu deren Ablauf gültig.
Im Falle eines Verlustes/Diebstahls o. ä. des Führerscheins, in welchem eine noch gültige Schlüsselzahl 95 eingetragen ist, wird neben einem Ersatzdokument auch ein Fahrerqualifizierungsnachweis mit der verbleibenden Gültigkeit der Schlüsselzahl 95 ausgestellt. Hier sind bei Antragstellung die Nachweise über die Weiterbildung/Grundqualifizierung erneut vorzulegen.
Auch bei weiteren Änderungen der Angaben auf dem Führerschein (bspw. Namensänderung), in welchem eine gültige Schlüsselzahl 95 eingetragen ist, ist künftig ebenfalls ein Fahrerqualifizierungsnachweis mit der verbleibenden Gültigkeit der Schlüsselzahl 95 auszustellen. Dies betrifft auch die Erweiterung der Fahrerlaubnis um eine weiter Fahrerlaubnisklasse, da hier ein neuer Führerschein ausgestellt werden muss.
Da die Rechtslage - insbesondere die hierbei zu berücksichtigenden Fristen - sehr vielfältig ist, wenden Sie sich bitte direkt an die Führerscheinstelle.
Weitergehende Informationen zu der Grund- bzw. Weiterbildung erhalten Sie bei der IHK Braunschweig oder auf den einschlägigen Seiten im Internet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular
- Personalausweis / Pass / elektronischer Aufenthaltstitel o. ä.
- biometrisches Lichtbild
- gültiger Scheckkartenführerschein, in dem die für die (beschleunigte) Grundqualifikation oder die Weiterbildung maßgebliche Fahrerlaubnisklasse vermerkt ist
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer (beschleunigten) Grundqualifikation oder Weiterbildung
- bisheriger Fahrerqualifizierungsnachweis
- bei Verlust: Eidesstattliche Versicherung über den Verlust, bei Antragstellung abzugeben
- bei Diebstahl: Nachweis einer Diebstahlanzeige
- ggf. amtlicher Nachweis über den ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik i. S. d. § 7 Abs. 1 o. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung, ein in der Bundesrepublik erteilte Arbeitsgenehmigung-EU oder einen Aufenthaltstitel, welcher die Erwerbstätigkeit erlaubt (§ 4a Abs. 3 Aufenthaltsgesetz)
- ggf. rechtlich vorgeschriebener Nachweis, sofern eine andere spezielle Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme gem. § 2 Abs. 5 oder § 4 Abs. 4 Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung angerechnet werden soll
- ggf. Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen C/D (inkl. aller Antragsunterlagen)
Welche Gebühren fallen an?
- Erstausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN): 32,50 €
- Ausstellung FQN wegen Gültigkeitsablauf/Verlängerung: 32,50 €
- Ausstellung FQN nach Diebstahl: 36,90 €
- Ausstellung FQN nach Verlust: 36,90 € plus 30,70 € für Eidesstattliche Versicherung
Gebühren für Expressbestellungen sowie für Übersendung des FQN in einen anderen EU-Staat weichen ab.
Hinweise / Besonderheiten
Informationen zum Direktversand
Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird Ihnen von der Bundesdruckerei per Einwurfeinschreiben übersandt, d. h. der Fahrerqualifizierungsnachweis wird nicht der Führerscheinstelle übersandt, sondern gelangt für Sie bequem auf sicheren Wegen direkt in Ihrem Briefkasten. Das erspart Ihnen zusätzliche Wege und Wartezeit, da Sie sich zum Empfang des Fahrerqualifizierungsnachweises nicht ein zweites Mal auf den Weg in die Straßenverkehrsabteilung machen müssen.