Fahrerlaubnis, Neuerteilung einer entzogenen
Fahrerlaubnis, Neuerteilung einer entzogenen
Textblöcke ein-/ausklappenDie Fahrerlaubnis wurde vom Gericht oder der Fahrerlaubnisbehörde entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis soll erteilt werden.
Leistungsbeschreibung
- Sofern eine Sperrfrist verhängt wurde, darf der Antrag auf Neuerteilung frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden. Die Antragstellung sollte im Rahmen dieser Frist möglichst frühzeitig erfolgen, damit die Neuerteilung auch bei Forderung eines Eignungsgutachtens zeitnah nach Ablauf der Sperrfrist erfolgen kann.
- Ein Eignungsgutachten muss eingeholt werden, wenn einer der Tatbestände der §§ 11-14 der Fahrerlaubnis-Verordnung erfüllt ist. So ist zum Beispiel die Vorlage eines Medizinisch-Psychologischen Gutachtens erforderlich bei wiederholtem Entzug, einer Drogenauffälligkeit oder einer Alkoholauffälligkeit ab 1,60 Promille. Weitere Hinweise hierzu erhalten Sie unter folgendem Link auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Straßenwesen: www.bast.de.
- Ein Aufbauseminar für Fahranfängerinnen und Fahranfänger muss besucht werden, wenn die Fahrerlaubnis wegen eines Verstoßes während der Probezeit entzogen worden ist und noch kein entsprechendes Seminar besucht wurde. Die Anmeldung zu diesem Seminar sollte aber erst nach Antragstellung und nach Rücksprache mit der zuständigen Sachbearbeitung erfolgen.
- Nach Entzug der "alten" Klasse 3 kann neben der "neuen" Klasse B (Kfz. bis 3,5t) auch die "neue" Klasse C1 (Kfz. 3,5-7,5t) einschl. Anhängerbetrieb (C1E / CE79) neu erteilt werden, wenn die entsprechenden Antragsunterlagen eingereicht werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsvordruck
- gültiger Personalausweis/Reisepass/elektronischer Aufenthaltstitel etc.
- Biometrisches Lichtbild
- Führungszeugnis der Belegart "OB" (zur Vorlage bei einer Behörde)
kann online oder persönlich in der Führerscheinstelle bei Antragstellung beantragt werden - ggf. Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs in Erster Hilfe mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten
zusätzlich für Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L, T erforderlich:
- Sehtest (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
zusätzlich für Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE erforderlich:
- (haus-) ärztliche Bescheinigung zur Eignung zum Führen von LKWs und Bussen (nicht älter als 1 Jahr)*
- augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)*
- qualifiziertes ärztliches Gutachten zu Belastbarkeit, Reaktion u.s.w. von einem Arbeits~/Betriebsmediziner (nur für Klassen D1, D1E, D, DE und nicht älter als 1 Jahr)*
*ärztliche und augenärztliche Untersuchungen können auch von einem Arbeits~/Betriebsmediziner oder einer Begutachtungsstelle für Fahreignung durchgeführt werden
Welche Gebühren fallen an?
- wenn kein Eignungsgutachten (z. B. Medizinisch-Psychologisches Gutachten) erforderlich ist: 115,70 EUR bzw. 116,50 EUR
- wenn ein Eignungsgutachten (z. B. Medizinisch-Psychologisches Gutachten) erforderlich ist: 191,70 EUR bzw. 192,50 EUR
- für Führungszeugnis zusätzlich: 13,00 EUR
Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.
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