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Fahrerlaubnis, Erweiterung einer


Eine bereits vorhandene Fahrerlaubnis soll um eine neue Fahrerlaubnisklasse erweitert werden.

Leistungsbeschreibung

Fast alle Fahrschulen bieten an, die Anträge der Fahrschülerinnen und Fahrschüler in der Führerscheinstelle abzugeben. Wenden Sie sich daher - auch mit Ihren Fragen - bitte zunächst an die Fahrschule Ihrer Wahl!

  • Antragsvordruck (Online oder in der Fahrschule / Führerscheinstelle zu erhalten)
  • gültiger Personalausweis/Reisepass/elektronischer Aufenthaltstitel etc.
  • Biometrisches Lichtbild
  • Sehtest (nur für Klassen A, A1, A2, B, BE, T)
  • augenärztliches Zeugnis (nur für Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE) 
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs in Erster Hilfe mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten, sofern diese nicht bereits vorgelegen hat
  • (haus-) ärztliche Bescheinigung zur Eignung (nur für Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE)
  • qualifiziertes ärztliches Gutachten zu Belastbarkeit, Reaktion etc. vom Betriebsarzt (nur für Klassen D1, D1E, D, DE)
  • Führungszeugnis (nur für Klassen D1, D1E, D, DE)
    (kann bei Antragstellung mit beantragt werden)
  • ggf. Karteikartenabschrift
    (wenn der alte (graue oder rosafarbene) Führerschein nicht in Braunschweig ausgestellt wurde bzw. bei Kartenführerscheinen Datenunsicherheit besteht )
  • ggf. Bescheinigung über die Teilnahme an einer Grundqualifikation/Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz (nur für Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE)

  • 43,90 EUR bzw. 44,70 EUR 
  • für Führungszeugnis zusätzlich 13,00 EUR

Der Antrag darf frühestens 6 Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters gestellt werden:

  • Klassen AM, A1, L, T: 16 Jahre
  • Klasse B (sowie Anhänger) begleitet: 17 Jahre
  • Klassen A2, B, C1 (sowie Anhänger): 18 Jahre
  • Klasse A (bei Vorbesitz A2 von mindestens 2 Jahren): 20 Jahre
  • Klassen C, D1 (sowie Anhänger): 21 Jahre
  • Klassen A (ohne Vorbesitz), D (sowie Anhänger): 24 Jahre

Ausnahmen vom o. g. Mindestalter bestehen z. B. aufgrund von Berufsausbildung und Grundqualifikation nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz. Informationen hierzu können in der Führerscheinstelle erfragt werden.