Um ein mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattetes Fahrzeug führen zu können, soll eine Fahrerkarte ausgestellt werden.

Leistungsbeschreibung

Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht sowie Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen werden nach und nach mit digitalen Kontrollgeräten ausgestattet. Die Fahrerinnen und Fahrer dieser Fahrzeuge müssen sich eine Fahrerkarte ausstellen lassen.

Hinsichtlich der anderen Kontrollgerätkarten (Unternehmerkarte, Werkstattkarte) wenden Sie sich bitte an das Gewerbeaufsichtsamt.

Für die Ausstellung der Fahrerkarte ist die Führerscheinstelle des Hauptwohnsitzes zuständig. Der Betriebssitz des Unternehmens ist nicht maßgebend.

Die Fahrerkarte hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Bei der Antragstellung ist persönliches Erscheinen erforderlich.

  • Antragsvordruck (unter Downloads/Links)
  • gültiges Ausweisdokument
  • (Biometrisches) Lichtbild
  • (Scheckkarten-) Führerschein
  • 37,00 EUR inkl. Gebühren für den Direktversand (s. Bemerkung) für eine Erst-, bzw. Neuausstellung 
  • 67,70 EUR inkl. Gebühren für den Direktversand (s. Bemerkung) für einen Ersatz nach Verlust

ca. 2 Wochen

Sofern noch kein Scheckkartenführerschein ausgestellt wurde, muss dieser gleichzeitig beantragt werden.

Informationen zum Direktversand 
Der Führerschein wird Ihnen von der Bundesdruckerei per Einwurfeinschreiben übersandt, d. h. der Führerschein wird nicht der Führerscheinstelle übersandt, sondern gelangt für Sie bequem auf sicheren Wegen direkt in Ihrem Briefkasten. Das erspart  Ihnen zusätzliche Wege und Wartezeit, da Sie sich zum Empfang des EU-Kartenführerscheines nicht ein zweites Mal auf den Weg in die Straßenverkehrsabteilung machen müssen.