Um ein mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattetes Fahrzeug führen zu können, soll eine Fahrerkarte ausgestellt werden.

Leistungsbeschreibung


Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht sowie Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen werden nach und nach mit digitalen Kontrollgeräten ausgestattet. Die Fahrerinnen und Fahrer dieser Fahrzeuge müssen sich eine Fahrerkarte ausstellen lassen.

Hinsichtlich der anderen Kontrollgerätkarten (Unternehmerkarte, Werkstattkarte) wenden Sie sich bitte an das Gewerbeaufsichtsamt.

Für die Ausstellung der Fahrerkarte ist die Führerscheinstelle des Hauptwohnsitzes zuständig. Der Betriebssitz des Unternehmens ist nicht maßgebend.

Die Fahrerkarte hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Bei der Antragstellung ist persönliches Erscheinen erforderlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Antragsvordruck (unter Downloads/Links)
  • gültiges Ausweisdokument
  • (Biometrisches) Lichtbild
  • (Scheckkarten-) Führerschein

Welche Gebühren fallen an?


  • 37,00 EUR inkl. Gebühren für den Direktversand (s. Bemerkung) für eine Erst-, bzw. Neuausstellung 
  • 67,70 EUR inkl. Gebühren für den Direktversand (s. Bemerkung) für einen Ersatz nach Verlust

Welche Fristen muss ich beachten?


ca. 2 Wochen

Hinweise / Besonderheiten


Sofern noch kein Scheckkartenführerschein ausgestellt wurde, muss dieser gleichzeitig beantragt werden.

Informationen zum Direktversand 
Der Führerschein wird Ihnen von der Bundesdruckerei per Einwurfeinschreiben übersandt, d. h. der Führerschein wird nicht der Führerscheinstelle übersandt, sondern gelangt für Sie bequem auf sicheren Wegen direkt in Ihrem Briefkasten. Das erspart  Ihnen zusätzliche Wege und Wartezeit, da Sie sich zum Empfang des EU-Kartenführerscheines nicht ein zweites Mal auf den Weg in die Straßenverkehrsabteilung machen müssen.

Kontaktpersonen

  • Auskunftstelefon der Führerscheinstelle