Für Fahrten im Ausland soll ein Internationaler Führerschein ausgestellt werden.

Leistungsbeschreibung


Innerhalb Europas kann mit dem normalen Führerschein gefahren werden. Die Mitführung eines Internationalen Führerscheines wird daher lediglich bei Fahrten außerhalb Europas empfohlen. Weitere Reiseinformationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes (siehe unter Downloads / Links).

Der Internationale Führerschein hat eine Gültigkeit von 1 Jahr bzw. 3 Jahren. Bei Ablauf der Gültigkeit ist ein neuer Internationaler Führerschein auszustellen, da eine Verlängerung nicht möglich ist.

Sowohl Antragstellung als auch Aushändigung können mit Vollmacht erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Antragsvordruck
  • gültiger Personalausweis/Reisepass/elektronischer Aufenthaltstitel etc.
  • Biometrisches Lichtbild
  • (Scheckkarten-) Führerschein
  • ggf. Vollmacht

Welche Gebühren fallen an?


15,00 EUR

Welche Fristen muss ich beachten?


In der Regel erfolgt die Ausstellung des Internationalen Führerscheins beim hierfür gebuchten Termin für die Antragstellung

Hinweise / Besonderheiten


Sofern noch kein Scheckkartenführerschein ausgestellt wurde, muss dieser gleichzeitig beantragt werden. In diesem Fall werden 2 Lichtbilder benötigt.

Der Internationale Führerschein berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland.

Kontaktpersonen

  • Auskunftstelefon der Führerscheinstelle