Fahrerlaubnis (erstmalige Erteilung)
Fahrerlaubnis (erstmalige Erteilung)
Textblöcke ein-/ausklappenInformationen zur Erstausstellung eines Führerscheins.
Erstmalig soll eine Fahrerlaubnis (-klasse) erworben werden.
Leistungsbeschreibung
Fast alle Fahrschulen bieten an, die Anträge der Fahrschülerinnen und Fahrschüler in der Führerscheinstelle abzugeben. Wenden Sie sich daher – auch mit Ihren Fragen - bitte zunächst an die Fahrschule Ihrer Wahl!
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsvordruck (online oder in der Fahrschule zu erhalten)
- gültiger Personalausweis/Reisepass/elektronischer Aufenthaltstitel etc.
- Biometrisches Lichtbild
- Sehtest
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs in Erster Hilfe mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten
Welche Gebühren fallen an?
- für Klassen AM, L und T: 43,90 Euro
- für Klassen A, A1, A2 und B: 44,70 Euro
Sind bereits Auffälligkeiten (Verkehrsstraftaten , Drogenkonsum) bekannt, kann sich die Gebühr erhöhen auf bis zu 192,50 Euro
Hinweise / Besonderheiten
Der Antrag darf frühestens 6 Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters gestellt werden, bei den Klassen A1, AM, L und T also mit 15 1/2 Jahren und bei den Klassen A2 und B mit 17 1/2 Jahren.
Die Probezeit beträgt zwei Jahre mit Erteilung der Fahrerlaubnis.
Links
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