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Fahrerlaubnis (erstmalige Erteilung)


Informationen zur Erstausstellung eines Führerscheins.
Erstmalig soll eine Fahrerlaubnis (-klasse) erworben werden.

Leistungsbeschreibung

Fast alle Fahrschulen bieten an, die Anträge der Fahrschülerinnen und Fahrschüler in der Führerscheinstelle abzugeben. Wenden Sie sich daher – auch mit Ihren Fragen - bitte zunächst an die Fahrschule Ihrer Wahl!

  • Antragsvordruck (online oder in der Fahrschule zu erhalten)
  • gültiger Personalausweis/Reisepass/elektronischer Aufenthaltstitel etc.
  • Biometrisches Lichtbild
  • Sehtest
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs in Erster Hilfe mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten
  • für Klassen AM, L und T:  43,90 Euro 
  • für Klassen A, A1, A2 und B: 44,70 Euro

Sind bereits Auffälligkeiten (Verkehrsstraftaten , Drogenkonsum) bekannt, kann sich die Gebühr erhöhen auf bis zu 192,50 Euro

Der Antrag darf frühestens 6 Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters gestellt werden, bei den Klassen A1, AM, L und T also mit 15 1/2 Jahren und bei den Klassen A2 und B mit 17 1/2 Jahren.

Die Probezeit beträgt zwei Jahre mit Erteilung der Fahrerlaubnis.