Sportförderung - Verwendungsnachweise einreichen


Sportvereine, die Mitglied im Stadtsportbund sind, können auf Antrag für bestimmte Projekte Zuschussgelder der Stadt Braunschweig erhalten

Leistungsbeschreibung

ür den Bau, die Erweiterung und Instandsetzung von Vereinssportanlagen können Zuwendungen zu den Gesamtkosten gewährt werden.

Nicht bezuschusst werden der Bau von Gaststätten und deren Einrichtung, von Wohnungen, von Garagen und von Anlagen, die gewerblich betrieben werden sollen.

Für die Unterhaltung von vereinseigenen, gemieteten und gepachteten Sportanlagen kann ebenfalls ein Zuschuss gewährt werden.

Zuschüsse können auch für die Teilnahme an Meisterschaften und sonstigen bedeutenden Veranstaltungen gewährt werden. Hier ist z. B. die Übernahme von Reisekosten etc. möglich.

Zur Förderung von großen, leistungsfähigen Vereinen mit einem umfassenden Sportangebot stellt die Stadt Braunschweig bei Vereinszusammenschlüssen einmalige Zuwendungen zur Verfügung.

Auch für die Durchführung des Spitzensportes kann die Stadt eine Zuwendung gewähren.

Die Stadt fördert nach vorheriger Abstimmung die Ausrichtung und Durchführung bedeutender nationaler und internationaler Sportveranstaltungen und repräsentativer überregionaler Sportveranstaltungen in Braunschweig:

  • durch organisatorische Hilfen
  • durch Zuschüsse zur Reduzierung von Veranstaltungsdefiziten. 

Die Verwendung der Zuschüsse nach den Ziffern 3.6.2, 3.7, 3.8.1 und 3.8.2 der Sportförderrichtlinie muss nachgewiesen werden.

Hierfür ist der Verwendungsnachweis inkl. aller Belege sowie Zahlungsnachweise bei der Stadt Braunschweig, Sportreferat einzureichen.

Neben dem zahlenmäßigen Nachweis ist bei jeder Maßnahme ein Sachbericht zu erstellen. Die Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises wird im Zuwendungsbescheid festgelegt.