Sportförderung - Zuschüsse für Bau, Erweiterung, Instandsetzung von Sportstätten und Erwerb von Sportgeräten


Sportvereine, die Mitglied im Stadtsportbund sind, können auf Antrag für bestimmte Projekte Zuschussgelder der Stadt Braunschweig erhalten

Leistungsbeschreibung

ür den Bau, die Erweiterung und Instandsetzung von Vereinssportanlagen können Zuwendungen zu den Gesamtkosten gewährt werden.

Nicht bezuschusst werden der Bau von Gaststätten und deren Einrichtung, von Wohnungen, von Garagen und von Anlagen, die gewerblich betrieben werden sollen.

Für die Unterhaltung von vereinseigenen, gemieteten und gepachteten Sportanlagen kann ebenfalls ein Zuschuss gewährt werden.

Zuschüsse können auch für die Teilnahme an Meisterschaften und sonstigen bedeutenden Veranstaltungen gewährt werden. Hier ist z. B. die Übernahme von Reisekosten etc. möglich.

Zur Förderung von großen, leistungsfähigen Vereinen mit einem umfassenden Sportangebot stellt die Stadt Braunschweig bei Vereinszusammenschlüssen einmalige Zuwendungen zur Verfügung.

Auch für die Durchführung des Spitzensportes kann die Stadt eine Zuwendung gewähren.

Die Stadt fördert nach vorheriger Abstimmung die Ausrichtung und Durchführung bedeutender nationaler und internationaler Sportveranstaltungen und repräsentativer überregionaler Sportveranstaltungen in Braunschweig:

  • durch organisatorische Hilfen
  • durch Zuschüsse zur Reduzierung von Veranstaltungsdefiziten. 

Für den Bau, die Erweiterung und Instandsetzung von Vereinssportanlagen können Zuwendungen zu den Gesamtkosten gewährt werden.

Voraussetzung ist, dass sich die Sportstätte oder der zu fördernde Teil der Sportstätte im Vereinseigentum befindet oder dem Eigentum gleichstehende Rechte (z. B. Erbbaurechtsverträge) bzw. langfristig eingeräumte Nutzungsrechte (z. B. Pachtverträge) mit einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren ab dem Jahr der Antragstellung bestehen.

Die Bau-, Erweiterungs- und Instandsetzungsmaßnahme muss einen Sportbezug aufweisen. Nicht bezuschusst werden der Bau von Gaststätten und deren Einrichtung, von Wohnungen, von Garagen und von Anlagen, die gewerblich betrieben werden sollen.

Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme muss gesichert sein. Hierzu ist mit Antragstellung die Vorlage eines prüffähigen Kosten- und Finanzierungsplans notwendig.

Die Höhe der Zuwendung beträgt in der Regel bis zu 50 v. H. der zuschussfähigen Gesamtausgaben.

Der Antragsteller muss seine eigenen Finanzierungsmöglichkeiten sowie weitere Förderungsmöglichkeiten (insbesondere Landessportbund Niedersachsen e.V.) ausgeschöpft haben und dies gegenüber der Stadt rechtsverbindlich erklären. Mehrausgaben, die nach dem Erhalt des Bewilligungsbescheides seitens des Vereins angezeigt werden, sind vom Verein selbst zu tragen.

Die Dienstleistung richtet sich nach Ziffer 3.6.2 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig.

Nach Abschluss der Maßnahme ist die Verwendung des Zuschusses nachzuweisen. Hierfür ist der Verwendungsnachweis inkl. Belegen und Zahlungsnachweisen einzureichen.