Sportförderung - Zuschüsse für die Ausrichtung von Sportveranstaltungen
Sportförderung - Zuschüsse für die Ausrichtung von Sportveranstaltungen
Textblöcke ein-/ausklappenSportvereine, die Mitglied im Stadtsportbund sind, können auf Antrag für bestimmte Projekte Zuschussgelder der Stadt Braunschweig erhalten
Leistungsbeschreibung
ür den Bau, die Erweiterung und Instandsetzung von Vereinssportanlagen können Zuwendungen zu den Gesamtkosten gewährt werden.
Nicht bezuschusst werden der Bau von Gaststätten und deren Einrichtung, von Wohnungen, von Garagen und von Anlagen, die gewerblich betrieben werden sollen.
Für die Unterhaltung von vereinseigenen, gemieteten und gepachteten Sportanlagen kann ebenfalls ein Zuschuss gewährt werden.
Zuschüsse können auch für die Teilnahme an Meisterschaften und sonstigen bedeutenden Veranstaltungen gewährt werden. Hier ist z. B. die Übernahme von Reisekosten etc. möglich.
Zur Förderung von großen, leistungsfähigen Vereinen mit einem umfassenden Sportangebot stellt die Stadt Braunschweig bei Vereinszusammenschlüssen einmalige Zuwendungen zur Verfügung.
Auch für die Durchführung des Spitzensportes kann die Stadt eine Zuwendung gewähren.
Die Stadt fördert nach vorheriger Abstimmung die Ausrichtung und Durchführung bedeutender nationaler und internationaler Sportveranstaltungen und repräsentativer überregionaler Sportveranstaltungen in Braunschweig:
- durch organisatorische Hilfen
- durch Zuschüsse zur Reduzierung von Veranstaltungsdefiziten.
Voraussetzungen
Für Sportveranstaltungen, die in besonderer Weise geeignet sind, das Image Braunschweigs auch als Sportstadt zu festigen und auszubauen, können im Einzelfall auf rechtzeitigen Antrag Zuwendungen gewährt werden, sofern ein Braunschweiger Sportverein / Sportverband maßgeblich an der Ausrichtung der Veranstaltung beteiligt ist.
Eine Zuwendung nach diesen Richtlinien kommt nur in Betracht, wenn der Veranstalter alle sonstigen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft hat (z. B. Sponsoringleistungen).
Als Zuschuss können in der Regel 50 v. H. der nachgewiesenen unabweisbaren Kosten gewährt werden.
Nicht zuschussfähig sind grundsätzlich Ausgaben, die in keinem ausgewogenen Verhältnis zur Bedeutung und Wirkung der jeweiligen Veranstaltung stehen. Ebenfalls nicht zuschussfähig sind Personalkosten.
Rechtsgrundlage
Die Dienstleistung richtet sich nach Ziffer 3.7 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig.
Was sollte ich noch wissen?
Über die Gesamtausgaben ist ein prüffähiger Verwendungsnachweis vorzulegen.