Sportförderung - Zuschüsse für die Teilnahme an Meisterschaften
Sportförderung - Zuschüsse für die Teilnahme an Meisterschaften
Textblöcke ein-/ausklappenSportvereine, die Mitglied im Stadtsportbund sind, können auf Antrag für bestimmte Projekte Zuschussgelder der Stadt Braunschweig erhalten
Leistungsbeschreibung
ür den Bau, die Erweiterung und Instandsetzung von Vereinssportanlagen können Zuwendungen zu den Gesamtkosten gewährt werden.
Nicht bezuschusst werden der Bau von Gaststätten und deren Einrichtung, von Wohnungen, von Garagen und von Anlagen, die gewerblich betrieben werden sollen.
Für die Unterhaltung von vereinseigenen, gemieteten und gepachteten Sportanlagen kann ebenfalls ein Zuschuss gewährt werden.
Zuschüsse können auch für die Teilnahme an Meisterschaften und sonstigen bedeutenden Veranstaltungen gewährt werden. Hier ist z. B. die Übernahme von Reisekosten etc. möglich.
Zur Förderung von großen, leistungsfähigen Vereinen mit einem umfassenden Sportangebot stellt die Stadt Braunschweig bei Vereinszusammenschlüssen einmalige Zuwendungen zur Verfügung.
Auch für die Durchführung des Spitzensportes kann die Stadt eine Zuwendung gewähren.
Die Stadt fördert nach vorheriger Abstimmung die Ausrichtung und Durchführung bedeutender nationaler und internationaler Sportveranstaltungen und repräsentativer überregionaler Sportveranstaltungen in Braunschweig:
- durch organisatorische Hilfen
- durch Zuschüsse zur Reduzierung von Veranstaltungsdefiziten.
Voraussetzungen
Die Stadt Braunschweig kann auf rechtzeitigen Antrag für die Teilnahme an Meisterschaften zweckgebundene, pauschalierte Zuschüsse auf Grundlage der Einzelansätze für die Teilnahme an Meisterschaften gewähren.
Die Teilnahme an der Meisterschaft ist vor Beginn bei der Stadt Braunschweig, Sportreferat anzuzeigen.
Rechtsgrundlage
Die Dienstleistung richtet sich nach Ziffer 3.7 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig in Verbindung mit Anlage 1 zur Sportförderrichtlinie (Einzelansätze).
Was sollte ich noch wissen?
Nach Abschluss der Meisterschaft sind prüffähige Belege und Zahlungsnachweise einzureichen.