Sportförderung - Zuschüsse zur Förderung des Leistungssports
Sportförderung - Zuschüsse zur Förderung des Leistungssports
Textblöcke ein-/ausklappenSportvereine, die Mitglied im Stadtsportbund sind, können auf Antrag für bestimmte Projekte Zuschussgelder der Stadt Braunschweig erhalten
Leistungsbeschreibung
ür den Bau, die Erweiterung und Instandsetzung von Vereinssportanlagen können Zuwendungen zu den Gesamtkosten gewährt werden.
Nicht bezuschusst werden der Bau von Gaststätten und deren Einrichtung, von Wohnungen, von Garagen und von Anlagen, die gewerblich betrieben werden sollen.
Für die Unterhaltung von vereinseigenen, gemieteten und gepachteten Sportanlagen kann ebenfalls ein Zuschuss gewährt werden.
Zuschüsse können auch für die Teilnahme an Meisterschaften und sonstigen bedeutenden Veranstaltungen gewährt werden. Hier ist z. B. die Übernahme von Reisekosten etc. möglich.
Zur Förderung von großen, leistungsfähigen Vereinen mit einem umfassenden Sportangebot stellt die Stadt Braunschweig bei Vereinszusammenschlüssen einmalige Zuwendungen zur Verfügung.
Auch für die Durchführung des Spitzensportes kann die Stadt eine Zuwendung gewähren.
Die Stadt fördert nach vorheriger Abstimmung die Ausrichtung und Durchführung bedeutender nationaler und internationaler Sportveranstaltungen und repräsentativer überregionaler Sportveranstaltungen in Braunschweig:
- durch organisatorische Hilfen
- durch Zuschüsse zur Reduzierung von Veranstaltungsdefiziten.
Voraussetzungen
Für vom jeweiligen Sportfachverband anerkannten Leistungszentrum, Landes- oder Bundesstützpunktes kann die Stadt Braunschweig auf Antrag einen pauschalen Zuschuss pro Jahr von höchstens 50 % der zuschussfähigen Kosten gewähren, sofern der Trägerverein seinen Sitz in Braunschweig hat. Zuwendungsempfänger ist der jeweilige Braunschweiger Trägerverein (3.8.1 Abs. 1).
Sportvereinen mit Sportarten, die über kein von einem Sportfachverband anerkanntes Leistungszentrum oder über einen anerkannten Landes- oder Bundesstützpunkt verfügen, kann nach Vorlage einer Leistungssportkonzeption für die Dauer von maximal drei Jahren eine jährliche Zuwendung von höchstens 50 % der zuschussfähigen Kosten gewährt werden (3.8.1 Abs. 2).
Die Stadt Braunschweig kann projektorientiert die Entwicklung einzelner Sportarten im Bereich des Leistungs- und Spitzensport gezielt fördern, sofern ein entsprechendes Leistungssportkonzept vorgelegt wird und der Stadtsportbund Braunschweig e.V. zum Vorhaben eine befürwortende Stellungnahme vorlegt. Über die Förderhöhe und über die Dauer der Förderung entscheidet der Sportausschuss der Stadt Braunschweig (3.8.2).
Rechtsgrundlage
Die Dienstleistung richtet sich nach Ziffern 3.8.1 und 3.8.2 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig.
Was sollte ich noch wissen?
Ein Nachweis über die Verwendung der Mittel und der damit erreichten Ziele muss in Berichtsform erbracht werden. Über die Gesamtausgaben ist ein prüffähiger Verwendungsnachweis vorzulegen.