Sportförderung - Zuschüsse für lizensierte Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie Trainerinnen und Trainer


Sportvereine, die Mitglied im Stadtsportbund sind, können auf Antrag für bestimmte Projekte Zuschussgelder der Stadt Braunschweig erhalten

Leistungsbeschreibung

für den Bau, die Erweiterung und Instandsetzung von Vereinssportanlagen können Zuwendungen zu den Gesamtkosten gewährt werden.

Nicht bezuschusst werden der Bau von Gaststätten und deren Einrichtung, von Wohnungen, von Garagen und von Anlagen, die gewerblich betrieben werden sollen.

Für die Unterhaltung von vereinseigenen, gemieteten und gepachteten Sportanlagen kann ebenfalls ein Zuschuss gewährt werden.

Zuschüsse können auch für die Teilnahme an Meisterschaften und sonstigen bedeutenden Veranstaltungen gewährt werden. Hier ist z. B. die Übernahme von Reisekosten etc. möglich.

Zur Förderung von großen, leistungsfähigen Vereinen mit einem umfassenden Sportangebot stellt die Stadt Braunschweig bei Vereinszusammenschlüssen einmalige Zuwendungen zur Verfügung.

Auch für die Durchführung des Spitzensportes kann die Stadt eine Zuwendung gewähren.

Die Stadt fördert nach vorheriger Abstimmung die Ausrichtung und Durchführung bedeutender nationaler und internationaler Sportveranstaltungen und repräsentativer überregionaler Sportveranstaltungen in Braunschweig:

  • durch organisatorische Hilfen
  • durch Zuschüsse zur Reduzierung von Veranstaltungsdefiziten. 

Die Stadt kann Sportvereinen für Übungsleiterinnen und -leiter bzw. Trainerinnen und Trainer mit DOSB-Übungsleiterlizenz Zuschüsse gewähren.

Auf Anfrage der Verwaltung melden die Sportvereine die Anzahl der Lizenzen, für die sie einen Zuschuss beantragen. Jede

  • Lizenz erhält den Punktwert 1,
  • Lizenzen im Präventionsbereich (Übungsleiter-B „Sport in der Prävention“) erhalten den Punktwert 1,5,
  • Lizenzen im Kinder- und Jugendbereich (Übungsleiter-C Breitensport Kinder/Jugendliche oder Übungsleiter-C Breitensport Kinder) den Punktwert 1,5.

Das zur Verfügung stehende Budget wird dann entsprechend der Anzahl der erreichten Punkte verteilt.

Die Dienstleistung richtet sich nach Ziffer 3.4.1 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig.

Ein Nachweis über die Verwendung der Mittel und der damit erreichten Ziele muss in Berichtsform erbracht werden. Über die Gesamtausgaben ist ein prüffähiger Verwendungsnachweis vorzulegen.