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Zulassungsstelle Zulassungsstelle


Die Zulassungsstelle bearbeitet Kfz-Zulassungen, Um- und Abmeldungen, sowie Änderungen in den Fahrzeugpapieren. Außerdem werden ordnungsbehördliche Maßnahmen bis hin zur Kfz-Stilllegung verfügt und durchgesetzt.

Eine Zulassung kann nicht erfolgen,

  • bei Kfz-Steuerrückständen
    Die Vollstreckung ausstehender Kraftfahrzeugsteuern ist sehr aufwändig und verursacht weitere beträchtliche Verwaltungskosten. Deshalb ist ab dem 01. Juli 2008 die Zulassung eines Kraftfahrzeugs von den nachfolgenden Voraussetzungen abhängig gemacht:
    • Die Zulassung eines Fahrzeugs erfolgt wie bisher nur noch, wenn eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto erteilt wird und
    • ein Kraftfahrzeug wird darüber hinaus nur noch zugelassen, wenn keine  Kraftfahrzeugsteuerrückstände oder Rückstände von diesbezüglichen steuerlichen Nebenleistungen (z. B. Säumniszuschläge) von mehr als 10 Euro bestehen.
  • bei Gebührenrückständen,
    solange 
    • die für die Zulassung bestimmten Gebühren und Auslagen nicht entrichtet wurden oder
    • offene Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen einschließlich der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen in Höhe von mehr als 10 Euro nicht beglichen wurden.

Bei der Zulassung durch Bevollmächtigte ist Folgendes zu beachten:

Die oder der Bevollmächtigte muss eine von der Kraftfahrzeughalterin oder vom Kraftfahrzeughalter selbst unterschriebene Einzugsermächtigung in der Zulassungsstelle vorlegen. Gleichzeitig ist eine Einverständniserklärung der Kraftfahrzeughalterin oder des Kraftfahrzeughalters vorzulegen, nach der der Bevollmächtigten oder dem Bevollmächtigten etwaige ausstehende Kraftfahrzeugsteuern und Nebenleistungen mitgeteilt werden dürfen.

Den entsprechenden Vordruck finden Sie unter „Downloads/Links“. 

Verwendung der SEPA-Mandate für den Lastschrifteinzug ab 01.01.2014

Ab dem 01.01.2014 müssen zur Anmeldung von steuerpflichtigen Kraftfahrzeugen und Anhängern bei der Kfz-Zulassungsbehörde die neuen Kombimandate (SEPA-Verfahren) zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren vorgelegt werden. 

Für das SEPA-Verfahren wird statt Kontonummer und Bankleitzahl die IBAN (bei ausländischen Banken zusätzlich die BIC) Ihrer Bankverbindung benötigt.

 

Wichtiger Hinweis

Folgende Vorgänge werden samstags NICHT bearbeitet:

  • Ausfuhrkennzeichen
  • Händlerzulassungen
  • Kurzzeitkennzeichen für Antragstellerinnen/-steller, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben.
  • Kurzzeitkennzeichen für Antragstellerinnen/-steller, die ihren Wohnsitz zwar in Deutschland, aber außerhalb Braunschweigs haben, wenn das betreffende Fahrzeug nicht in Braunschweig steht (ggf. schriftlicher Nachweis erforderlich).
  • Neuerteilungen einer Betriebserlaubnis
  • Rote Dauerkennzeichen
  • Überprüfung von Fahrtenbüchern
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Ausstellung einer Betriebserlaubnis.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Einschlagung einer FIN.
  • Zulassungen, in deren Rahmen eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen ist.
  • Zulassungen über Zulassungsdienste.

 

Diese Einrichtung gehört zu Straßenverkehrsabteilung .


Postanschrift

Porschestraße 5 38112 Braunschweig Tel. :  0531 4701 Fax : 0531 4707499 E‑Mail :  zulassungsstelle@braunschweig.de