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Hauptwohnsitz ummelden

Informationen zur Meldepflicht bei einem Umzug innerhalb Braunschweigs

Leistungsbeschreibung

Es ist auch möglich, sich online umzumelden.

Die Ummeldung kann weiterhin vor Ort 

  • persönlich oder
  • durch einen Bevollmächtigten

vorgenommen werden. Bei Vorlage Ihres Personalausweises wird die Wohnanschrift auf der Rückseite geändert.

Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Trennen sich die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern und ein Elternteil zieht mit den Kindern in eine andere Wohnung, wird für die Ummeldung der Kinder die Einverständniserklärung des anderen Elternteils benötigt (siehe "Downloads/Links").
Diese Einverständniserklärung muss auch vorgelegt werden, wenn die Kinder von einem Elternteil zum anderen umziehen.

Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Zustimmung der Eltern ummelden.

Wenn Sie innerhalb Braunschweigs eine Nebenwohnung ummelden, füllen Sie bitte zusätzlich das Formular "Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung" (s. "Downloads/Links") aus.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bestätigung des Wohnungsgebers (ab 01.11.2015)
  • bei Bevollmächtigung zusätzlich der Personalausweis Ihres Bevollmächtigten und eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht
  • Einverständniserklärung zur Anmeldung des Kindes im Haushalt des anderen Elternteils