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Wohnsitz, Abmeldung des Hauptwohnsitzes


Leistungsbeschreibung

Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben. Beachten Sie bitte hierzu auch die Hinweise in der Leistung zur Abmeldung eines Nebenwohnsitzes.

Sie können sich

  • online
  • persönlich (ggfls. durch einen Bevollmächtigen/ eine Bevollmächtigte) mit vorheriger Terminvereinbarung

abmelden.

Dokumente

  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • ggfls. Vollmacht und Identitätsdokument des Vollmachtgebers/Vollmachtgeberin
  • ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular (siehe "Downloads/Links")

 

Es fallen keine Gebühren an.

 

Eine Abmeldung ins Ausland kann frühestens 1 Woche vor Auszug erfolgen.