Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben. Beachten Sie bitte hierzu auch die Hinweise in der Leistung zur Abmeldung eines Nebenwohnsitzes.
Sie können sich
online
persönlich (ggfls. durch einen Bevollmächtigen/ eine Bevollmächtigte) mit vorheriger Terminvereinbarung
abmelden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Dokumente
Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
ggfls. Vollmacht und Identitätsdokument des Vollmachtgebers/Vollmachtgeberin
ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular (siehe "Downloads/Links")
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.
Eine Abmeldung ins Ausland kann frühestens 1 Woche vor Auszug erfolgen.
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