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Hauptwohnsitz anmelden


Leistungsbeschreibung

Die Anmeldung muss

  • persönlich oder
  • durch einen Bevollmächtigten

erfolgen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin unter folgendem Link: 

Terminvereinbarung

Bei einem Zuzug aus dem Ausland müssen alle Mitglieder einer Familie anwesend sein. Hier ist eine Anmeldung durch einen Bevollmächtigten nicht möglich.

Trennen sich die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern, und ein Elternteil zieht mit den Kindern in eine andere Wohnung, wird für die Anmeldung der Kinder die Einverständniserklärung des anderen Elternteils benötigt (siehe "Downloads/Links"). Diese Einverständniserklärung muss auch vorgelegt werden, wenn die Kinder von einem Elternteil zum anderen umziehen.

Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Zustimmung der Eltern anmelden.

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
    • aus dem Ausland zugezogenen Personen:
      • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
    • betreuten Personen:
      • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
    • Personen, die nicht  selbst erscheinen können:
      • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.