Nebenwohnung, Abmeldung einer


Ein von Ihnen nicht mehr bewohnter Nebenwohnsitz muss gemeldet werden.

Leistungsbeschreibung

Einen Nebenwohnsitz, den Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.

Die Abmeldung kann

  • persönlich (mit vorheriger Terminvereinbarung)
  • online

vorgenommen werden.

Es fallen keine Gebühren an.

Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

Die Abmeldung kann gegenüber der zuständigen Gemeinde des Hauptwohnsitzes oder des Nebenwohnsitzes erklärt werden.