Ein von Ihnen nicht mehr bewohnter Nebenwohnsitz muss gemeldet werden.

Leistungsbeschreibung


Einen Nebenwohnsitz, den Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Die Abmeldung kann

  • persönlich (mit vorheriger Terminvereinbarung)
  • online

vorgenommen werden.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

Was sollte ich noch wissen?


Die Abmeldung kann gegenüber der zuständigen Gemeinde des Hauptwohnsitzes oder des Nebenwohnsitzes erklärt werden.