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Bauvoranfrage und Bauvorbescheid


Die Bauvoranfrage dient der rechtssicheren Vorabklärung von Fragen, die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wären und die selbstständig beurteilt werden können.

Leistungsbeschreibung

Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.

Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) sieht seit dem 01.01.2022 eine digitale Antragsstellung sowie eine elektronische Kommunikation in bauordnungsrechtlichen Verfahren vor.

Mit dem Antragsassistenten dieses Onlinedienstes wird Ihnen der Verfahrensablauf erläutert und Sie werden sicher durch das digitale Formular geleitet.

Nähere Informationen zur digitalen Einreichung erhalten Sie über die Seite „Digitales Bauantragsverfahren“.

Für die Antragsbearbeitung sind das Antragsformular nebst Anlagen digital zu übermitteln (s. Links & Onlinedienste).

Alle Bauvorlagen sind in PDF-Format zu erstellen und entsprechend der Dokumentenstruktur gemäß der NBauVorlVO (Anlage 1) zu benennen.

Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie in dieser Liste

Die Entscheidung zu einer Bauvoranfrage ist gebührenpflichtig. Die genauen Gebühren können Sie der aktuellen Baugebührenordnung von Niedersachsen (BauGO) entnehmen.

Die Gebühren werden entweder anteilig der (späteren) Genehmigungsgebühr oder nach Zeitaufwand berechnet.

Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen.

Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.

Je nach Komplexität der Fragestellung und den zu beteiligenden Fachdienststellen ist die Bearbeitungszeit unterschiedlich.