Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Die Bauvoranfrage dient der rechtssicheren Vorabklärung von Fragen, die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wären und die selbstständig beurteilt werden können.
Leistungsbeschreibung
Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Verfahrensablauf
Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) sieht seit dem 01.01.2022 eine digitale Antragsstellung sowie eine elektronische Kommunikation in bauordnungsrechtlichen Verfahren vor.
Nähere Informationen zur digitalen Einreichung erhalten Sie über die Seite „Digitales Bauantragsverfahren ITeBAU“.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Antragsbearbeitung sind das Antragsformular nebst Anlagen digital und die Erklärung für die Teilnahme am digitalen Bauantragsverfahren per Fax/per Post zu übermitteln (s. Downloads/Links & Onlinedienste).
Eine Übersicht der weiteren erforderlichen Unterlagen finden Sie hier:
- Auszug aus dem geltenden Planungsrecht (siehe Downloads/Links)
- Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Einzeichnung der geplanten Baumaßnahme - den Auszug aus der Liegenschaftskarte bekommen Sie in der Beratungsstelle Bauen (s. Download/Links), bei der Vermessungs- und Katasterbehörde oder bei allen öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren
- ggfs. Zeichnungen, die den zu beurteilenden Sachverhalt eindeutig darstellen.
- Bei gewerblichen Vorhaben außerdem eine Betriebsbeschreibung.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren gemäß Baugebührenordnung (BauGO), entweder anteilig der (späteren) Genehmigungsgebühr oder nach Zeitaufwand.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen.
Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.
Bearbeitungsdauer
Je nach Komplexität der Fragestellung und den zu beteiligenden Fachdienststellen ist die Bearbeitungszeit unterschiedlich.