Abweichungs- / Ausnahme- / Befreiungsantrag von baurechtlichen Vorschriften
Abweichungs- / Ausnahme- / Befreiungsantrag von baurechtlichen Vorschriften
Textblöcke ein-/ausklappenIn begründeten Fällen kann von baurechtlichen Vorschriften abgewichen werden (§ 66 NBauO).
Leistungsbeschreibung
Für den Neubau, den Umbau sowie die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage ist in der Regel eine Baugenehmigung einzuholen.
Falls das Bauvorhaben keine Baugenehmigung erfordert oder diese noch nicht beantragt werden soll, kann gemäß § 66 NBauO separat ein Antrag auf Zulassung einer Abweichung, Ausnahme oder Befreiung gestellt werden. Über diesen Antrag wird dann in einem gesonderten Verfahren entschieden.
Verfahrensablauf
Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) sieht seit dem 01.01.2022 eine digitale Antragsstellung sowie eine elektronische Kommunikation in bauordnungsrechtlichen Verfahren vor.
Mit dem Antragsassistenten dieses Onlinedienstes wird Ihnen der Verfahrensablauf erläutert und Sie werden sicher durch das digitale Formular geleitet.
Nähere Informationen zur digitalen Einreichung erhalten Sie über die Seite „Digitales Bauantragsverfahren“.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Antragsbearbeitung sind das Antragsformular nebst Anlagen digital zu übermitteln (s. Links & Onlinedienste).
Alle Bauvorlagen sind in PDF-Format zu erstellen und entsprechend der Dokumentenstruktur gemäß der NBauVorlVO (Anlage 1) zu benennen.
Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie in dieser Liste.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren werden entsprechend der Baugebührenordnung (BauGO) erhoben. Diese richten sich im Allgemeinen nach dem Rohbauwert oder nach dem Herstellungswert. Für den Rohbauwert werden amtlich festgesetzte Durchschnittskosten abhängig von der Gebäudeart und dem Bauvolumen herangezogen.