Planungsrecht / Liegenschaftskarte (Auszüge)
Planungsrecht / Liegenschaftskarte (Auszüge)
Textblöcke ein-/ausklappenDie Beratungsstelle Planen - Bauen – Umwelt steht Ihnen für allgemeine Fragen zum geltenden Planungsrecht sowie für die Erstellung von Auszügen aus dem geltenden Planungsrecht und aus der Liegenschaftskarte gerne zur Verfügung.
Leistungsbeschreibung
Verkauf von Auszügen aus dem geltenden Planungsrecht und aus der Liegenschaftskarte
Sie erhalten den für die Planung und im Genehmigungsverfahren erforderlichen Auszug aus dem geltenden Planungsrecht (Bebauungsplanauszug) bzw. einen Negativbescheid, wenn kein Bebauungsplan vorhanden ist.
Einsichtnahme in den Bebauungsplan der Stadt Braunschweig
In der Beratungsstelle Planen – Bauen - Umwelt können Sie die aktuellen Bebauungspläne einsehen und sich die Planzeichen und Festsetzungen erläutern lassen. Eine ausführliche Beratung findet in der Bauberatung statt.
Verfahrensablauf
Für Auszüge aus dem geltenden Planungsrecht sowie aus der Liegenschaftskarte muss ein schriftlicher Antrag vorliegen. Dieser kann persönlich oder mit unserem Online-Formular gestellt werden.
Die Einsichtnahme in das Planungsrecht ist während der Öffnungszeiten der Beratungsstelle (zurzeit nur nach vorheriger telefonischen Terminvereinbarung) jederzeit möglich.
Welche Gebühren fallen an?
Auszüge aus dem geltenden Planungsrecht sowie aus der Liegenschaftskarte sind kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten ist abhängig vom Umfang des Auszugs.
Die Einsichtnahme in das Planungsrecht ist kostenfrei.