Geburtsurkunde, Ausstellung
Geburtsurkunde, Ausstellung
Textblöcke ein-/ausklappenWenn Sie in Braunschweig geboren sind, kann hier eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Die Ausstellung der Geburtsurkunde muss schriftlich (per Post, Fax, Email) beantragt werden.
Leistungsbeschreibung
Folgende Personenstandsurkunden aus dem Geburtenregister können Sie beantragen:
- Geburtsurkunde in DIN A4 (Standardformat) oder DIN A5 (Stammbuchformat)
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- Mehrsprachiger Auszug aus dem Geburtseintrag ("internationale" Geburtsurkunde)
- Geburtsurkunde mit Übersetzungshilfe (nur bei europäischen Ländern möglich)
- Geburtsurkunde wahlweise ohne Angabe der Eltern, Religion und/oder Geschlecht
- Auskunft über die Geburtszeit
Voraussetzungen
Eine Geburtsurkunde erhalten Sie für
- sich selbst,
- Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann,
- Ihre Vorfahren und Abkömmlinge aus gerader Linie (z. B. Kind, Enkelkind),
- Ihre Geschwister oder
- eine dritte Person, die das rechtliche Interesse glaubhaft machen kann.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde beträgt 15,00 Euro und für jedes weitere Exemplar derselben Ausführung bei gleichzeitiger Bestellung 7,50 Euro.
Bei Beantragung von Sozialleistungen (Krankenkasse oder deutsche Rentenversicherung) ist die dafür erforderliche Urkunde gebührenfrei. Für die gebührenfreie Ausstellung ist ein Nachweis vorzulegen.
Die Gebühr für eine Übersetzungshilfe beträgt 15,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Frist für die Fortführung des Geburtenregisters im Standesamt beträgt 110 Jahre.
Nach Ablauf der Fortführungsfrist erhalten Sie Auskünfte aus dem Stadtarchiv (s.u.).
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit beträgt zurzeit drei bis vier Wochen nach Geldeingang.