Geburtsurkunde, Ausstellung
Geburtsurkunde, Ausstellung
Wenn Sie in Braunschweig geboren sind, kann hier eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Die Ausstellung der Geburtsurkunde muss per Post, Fax, E-Mail oder online beantragt werden.
Dies gilt nicht für neugeborene Kinder (siehe dazu Geburtsbeurkundung).
Leistungsbeschreibung
Folgende Personenstandsurkunden aus dem Geburtenregister können Sie beantragen:
- Geburtsurkunde in DIN A4 (Standardformat) oder DIN A5 (Stammbuchformat)
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- Mehrsprachiger Auszug aus dem Geburtseintrag ("internationale" Geburtsurkunde)
- Geburtsurkunde mit Übersetzungshilfe (nur bei europäischen Ländern möglich)
- Geburtsurkunde wahlweise ohne Angabe der Eltern und/oder Geschlecht
Verfahrensablauf
Sie stellen einen Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde über das Onlineformular oder formlos an die E-Mail-Adresse urkundenstelle@braunschweig.de.
Sie überweisen die erforderliche Gebühr und nach Geldeingang wird Ihre Urkundenanforderung bearbeitet und per Post zugesandt.
Für die Beantragung per E-Mail benötigen wir:
-
- Vorname und Geburtsname
- Geburtsdatum
- Anschrift
- Kurze Schilderung des Verwendungszweckes
- ggf. ein Nachweis für das rechtliche Interesse
An wen muss ich mich wenden?
Standesamt, in dessen Bezirk die Geburt erfolgte
Das richtige Amt ist dort, wo die Geburt war.
Oft ist es das Standes-Amt.
Zuständige Stelle
Standesamt, in dessen Bezirk die Geburt erfolgte
Voraussetzungen
Eine Geburtsurkunde erhalten Sie für
- sich selbst,
- Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann,
- Ihre Vorfahren und Abkömmlinge aus gerader Linie (z. B. Kind, Enkelkind),
- Ihre Geschwister oder
- eine dritte Person, die das rechtliche Interesse glaubhaft machen kann.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde beträgt 20,00 Euro und für jedes weitere Exemplar derselben Ausführung bei gleichzeitiger Bestellung 10,00 Euro.
Bei Beantragung von Sozialleistungen (Krankenkasse oder deutsche Rentenversicherung) ist die dafür erforderliche Urkunde gebührenfrei. Für die gebührenfreie Ausstellung ist ein Nachweis vorzulegen.
Die Gebühr für eine Übersetzungshilfe beträgt 20,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Frist für die Fortführung des Geburtenregisters im Standesamt beträgt 110 Jahre.
Nach Ablauf der Fortführungsfrist erhalten Sie Auskünfte aus dem Stadtarchiv (s.u.).
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit beträgt zurzeit drei bis vier Wochen nach Geldeingang.
Anträge / Formulare
Zur Beantragung der Geburtsurkunde mit Onlinebezahlfunktion nutzen Sie einfach das Onlineformular.
Hinweise / Besonderheiten
Sie wollen eine Geburts-Urkunde?
Dafür braucht das Amt Infos über die Eltern.
Sie haben keine Infos über die Eltern?
Dann können Ihnen das Amt nur einen Register-Ausdruck geben.
Ein Register-Ausdruck ist ein Papier (beglaubigtes Dokument).
In dem Dokument stehen Infos aus einem Register.
Eine Ausstellung einer Geburtsurkunde ist nicht möglich, sofern bei der Beurkundung der Geburt keine Nachweise zu Angaben über die Eltern vorlagen und daher nur ein beglaubigter Registerausdruck ausgestellt werden darf.