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Sterbeurkunde, Ausstellung


Bei einem Sterbefall in Braunschweig, werden die Sterbeurkunden im Standesamt Braunschweig ausgestellt.
Die Ausstellung der Sterbeurkunde muss per Post, Fax, E-Mail oder online beantragt werden.

Leistungsbeschreibung

Folgende Personenstandsurkunden aus dem Sterberegister können Sie beantragen:

  1. Sterbeurkunde in DIN A4 (Standardformat) oder DIN A5 (Stammbuchformat)
  2. beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister 
  3. Mehrsprachiger Auszug aus dem Sterbeeintrag ("internationale Sterbeurkunde")
  4. Sterbeurkunde mit Übersetzungshilfe (nur bei europäischen Ländern möglich)

Sie stellen einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde über unser Onlineformular oder formlos an die E-Mail-Adresse urkundenstelle@braunschweig.de.

Sie überweisen die erforderliche Gebühr und nach Geldeingang wird Ihre Urkundenanforderung bearbeitet und per Post zugesandt.

Für die Bearbeitung per Mail benötigen wir:

    • Vor- und Familienname der verstorbenen Person
    • Sterbedatum
    • Vor- und Familienname des Antragsstellers
    • Verwandtschaftsverhältnis
    • Anschrift
    • Kurze Schilderung des Verwendungszweckes
    • ggf. ein Nachweis für das rechtliche Interesse

Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall beurkundet ist.

Eine Sterbeurkunde erhalten,

  • Ehefrau oder Ehemann,
  • Lebenspartnerin oder Lebenspartner,
  • Vorfahren und Abkömmlinge aus gerader Linie (z. B. Kind, Enkelkind),
  • Geschwister oder
  • eine dritte Person, die das rechtliche Interesse glaubhaft machen kann.

Die Gebühr für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde beträgt 20,00 Euro und für jedes weitere Exemplar derselben Ausführung bei gleichzeitiger Bestellung 10,00 Euro.

Bei Beantragung von Sozialleistungen (Krankenkasse oder deutsche Rentenversicherung) ist die dafür erforderliche Urkunde gebührenfrei. Für die gebührenfreie Ausstellung ist ein Nachweis vorzulegen.

Die Gebühr für eine Übersetzungshilfe beträgt 20,00 Euro.

Die Frist für die Fortführung des Sterberegisters im Standesamt beträgt 30 Jahre.

Nach Ablauf der Fortführungsfrist erhalten Sie Auskünfte aus dem Stadtarchiv.

Die Bearbeitungszeit beträgt zurzeit ca. vier Wochen nach Geldeingang.

Vielleicht gibt das Standes-Amt keine Sterbe-Urkunde.
Dann kann man einen Antrag beim Gericht machen.
Das Gericht kann sagen:
Das Standes-Amt muss die Sterbe-Urkunde geben.

Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.

Zur Beantragung der Sterbeurkunde mit Online-Bezahlfunktion klicken Sie einfach auf das Onlineformular.