Eheurkunde, Ausstellung
Eheurkunde, Ausstellung
Textblöcke ein-/ausklappenWenn Sie in Braunschweig die Ehe geschlossen haben, kann im Standesamt Braunschweig eine Eheurkunde ausgestellt werden. Die Ausstellung der Eheurkunde muss schriftlich (per Post, Fax, Email) beantragt werden.
Leistungsbeschreibung
Folgende Personenstandsurkunden aus dem Eheregister können Sie beantragen:
- Eheurkunde in DIN A4 (Standardformat) oder DIN A5 (Stammbuchformat)
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- Mehrsprachiger Auszug aus dem Eheeintrag ("internationale Eheurkunde")
- Eheurkunde mit Übersetzungshilfe (nur bei europäischen Ländern möglich)
Wenn eine Eheauflösung vorliegt, ist diese im Eheregister mit aufgeführt.
Verfahrensablauf
Sie stellen einen Antrag auf Ausstellung einer Eheurkunde über unser Onlineformular oder formlos an die E-Mail-Adresse urkundenstelle@braunschweig.de.
Für die Bearbeitung per Mail benötigen wir:
-
- Vor-, Geburts- und ggf. Familienname der Eheleute
- Datum der Eheschließung
- Anschrift
- Kurze Schilderung des Verwendungszweckes
- ggf. ein Nachweis für das rechtliche Interesse
- Anschließend überweisen Sie die erforderliche Gebühr
- Nach Geldeingang wird Ihre Urkundenanforderung bearbeitet und per Post zugesandt.
Voraussetzungen
Eine Eheurkunde erhalten Sie für
- sich selbst,
- Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann,
- Ihre Vorfahren und Abkömmlinge aus gerader Linie (z. B. Kind, Enkelkind) oder
- eine dritte Person, die das rechtliche Interesse glaubhaft machen kann.
Bei einer im Ausland geschlossenen Ehe ist die vorherige Nachbeurkundung in einem deutschen Eheregister nötig.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde beträgt 15,00 Euro und für jedes weitere Exemplar derselben Ausführung bei gleichzeitiger Bestellung 7,50 Euro.
Bei Beantragung von Sozialleistungen (Krankenkasse oder deutsche Rentenversicherung) ist die Urkunde gebührenfrei. Für die gebührenfreie Ausstellung ist ein Nachweis vorzulegen.
Die Gebühr für eine Übersetzungshilfe beträgt 15,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Frist für die Fortführung des Eheregisters im Standesamt beträgt 80 Jahre.
Nach Ablauf der Fortführungsfrist erhalten Sie Auskünfte aus dem Stadtarchiv.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit beträgt zurzeit drei bis vier Wochen nach Geldeingang.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt den Antrag auf Ausstellung einer Eheurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, die Eheurkunde auszustellen.