Informationen zum Beantragen eines Führungszeugnisses

Leistungsbeschreibung

Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag ausgestellt wird.

Es gibt folgende Arten von Führungszeugnissen:

  • für private Zwecke
    (wird nach Ausstellung dem Antragsteller zugesandt) und
  • zur Vorlage bei einer deutschen Behörde
    (wird nach Ausstellung der angegebenen Behörde zugeleitet) und
  • erweiterte Führungszeugnisse nach §30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) und
  • Europäische Führungszeugnisse nach §30b BZRG für EU-Bürger bzw. für Deutsche, die noch eine weitere EU-Staatsangehörigkeit besitzen.

Das Führungszeugnis für private Zwecke wird im Allgemeinen benötigt, wenn man dem künftigen Arbeitgeber auf sein Verlangen hin nachweisen muss, dass man nicht vorbestraft ist.

Ein Behördenführungszeugnis wird benötigt, wenn man bei einer Behörde arbeiten möchte oder eine amtliche Erlaubnis, z. B. eine Gaststättenerlaubnis, beantragt hat. Das Führungszeugnis wird direkt an die Behörde geschickt. Hierfür wird die genaue Anschrift der Behörde (keine Postfachangabe) benötigt.

Sie haben -auf Antrag- die Möglichkeit das Führungszeugnis, wenn es Eintragungen enthält, zuvor beim Amtsgericht Braunschweig einzusehen. Bitte bedenken Sie, dass das Führungszeugnis damit erst später der Behörde vorliegt.

Für das erweiterte Führungszeugnis erhält die Person ein Anforderungsschreiben des Arbeitgebers, des Trägers oder der Trägerorganisation der bzw. die das Führungszeugnis benötigt. Das Schreiben muss folgende Angaben enthalten:

  • Daten der Organisation
  • Bestätigung, dass die Voraussetzungen nach §30a vorliegen
  • Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift der Person, die das Führungszeugnis beantragen soll
  • die gewünschte Belegart
  • ggf. die Anschrift der Behörde, an die das Führungszeugnis gesandt werden soll

Beantragen kann jede Person,

  • die das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Lebensjahr kann dieser Antrag auch vom gesetzlichen Vertreter gestellt werden,
  • die mit Haupt- oder Nebenwohnung in Braunschweig gemeldet ist.

Beantragung:

  • online über die Abteilung Bürgerangelegenheiten (ohne Online Ausweisfunktion)
  • direkt beim Bundesamt für Justiz (mit Online Ausweisfunktion)
  • persönlich 
  • Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder Führerschein
  • bei Führungszeugnissen zur Vorlage bei einer Behörde die Anschrift und das Aktenzeichen der Behörde (keine Postfachangabe)
  • bei schriftlicher Beantragung zusätzlich Beglaubigung der Unterschrift durch einen Notar oder eine Behörde
  • für ein erweitertes Führungszeugnis zusätzlich das Anforderungsschreiben des Arbeitgebers, der Einrichtung oder des Trägers der Einrichtung

Die Gebühr beträgt 13,00 EUR.

Ihr Antrag wird sofort bearbeitet und dem Bundesamt für Justiz, Dienststelle Bundeszentralregister, in Bonn zur Ausstellung zugesandt.

Bei Online-Beantragung eines gebührenbefreiten Führungszeugnisses ist der Nachweis über die Gebührenbefreiung direkt bei Beantragung mit einzureichen. Erfolgt kein Nachweis oder ist der Nachweis nicht ausreichend, so wird der Antrag abgelehnt. 

Vermehrt werben andere Internetanbieter wie z.B. "www.amtsweg.com" oder "www.fuehrungszeugnis.net" damit, dass man über diese Plattformen ein Führungszeugnis beantragen kann. Tatsächlich handelt es sich hierbei um ein kostenpflichtiges Abo-Angebot. Ein Führungszeugnis lässt sich über diese Anbieter nicht beantragen.