Ehefähigkeitszeugnis, Ausstellung
Ehefähigkeitszeugnis, Ausstellung
Textblöcke ein-/ausklappenDas Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des deutschen Standesamtes, welche bescheinigt, dass der Eheschließung der beiden in diesem Zeugnis genannten Verlobten kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie im Ausland heiraten bzw. eine Lebenspartnerschaft eingehen möchten, sollten Sie sich bei der zuständigen Auslandsvertretung (Konsulat/ Botschaft) erkundigen, welche Unterlagen Sie benötigen.
In einigen Fällen dürfte eine erweiterte Meldebescheinigung (in dieser ist der Familienstand vermerkt) genügen. Diese bekommen Sie bei der Abteilung Bürgerangelegenheiten.
Sollten Sie deutsche/r Staatsbürger/in sein und es wird ein Ehefähigkeitszeugnis (enthält Angaben zu beiden Personen) von Ihnen verlangt, müssen Sie dieses beim Standesamt Ihres Wohnortes beantragen. Wenn kein Wohnsitz im Bundesgebiet mehr besteht, muss das Ehefähigkeitszeugnis beim Standesamt des letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik beantragt werden.
Verfahrensablauf
Lassen Sie sich unbedingt hinsichtlich der erforderlichen Dokumente für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beraten.
Sobald alle erforderlichen Nachweise vorliegen, können Sie einen Termin mit einer der zuständigen Standesbeamtinnen vereinbaren oder die Originalunterlagen zusammen mit dem ausgefüllten Antrag per Post an das Standesamt senden.
Voraussetzungen
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses müssen Sie einen Antrag (mündlich oder schriftlich) stellen und die erforderlichen Dokumente beim zuständigen Standesamt einreichen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Da die zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses von beiden Partnern vorzulegenden Dokumente individuell sind, erfragen Sie die in Ihrem Fall erforderlichen Unterlagen bitte vor der Beantragung bei einer der zuständigen Standesbeamtinnen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beträgt 50,00 Euro.
Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Ehefähigkeitszeugnis ist ab dem Ausstellungsdatum nur sechs Monate gültig ist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann variieren.
Wenn Sie einen persönlichen Termin vereinbaren und alle erforderlichen Unterlagen vorlegen, kann das Ehefähigkeitszeugnis direkt ausgestellt werden.