Ehefähigkeitszeugnis, Ausstellung
Ehefähigkeitszeugnis, Ausstellung
Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des deutschen Standesamtes, welche bescheinigt, dass der Eheschließung der beiden in diesem Zeugnis genannten Verlobten kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie im Ausland heiraten bzw. eine Lebenspartnerschaft eingehen möchten, sollten Sie sich bei der zuständigen Auslandsvertretung (Konsulat/ Botschaft) erkundigen, welche Unterlagen Sie benötigen.
In einigen Fällen dürfte eine erweiterte Meldebescheinigung (in dieser ist der Familienstand vermerkt) genügen. Diese bekommen Sie bei der Abteilung Bürgerangelegenheiten.
Sollten Sie deutsche/r Staatsbürger/in sein und es wird ein Ehefähigkeitszeugnis (enthält Angaben zu beiden Personen) von Ihnen verlangt, müssen Sie dieses beim Standesamt Ihres Wohnortes beantragen. Wenn kein Wohnsitz im Bundesgebiet mehr besteht, muss das Ehefähigkeitszeugnis beim Standesamt des letzten Wohnsitzes in der Bundesrepublik beantragt werden.
Wichtiger Hinweis:
Bitte klären Sie unbedingt vorab mit der zuständigen Stelle im Ausland, ob für Ihre Eheschließung tatsächlich ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist. Die Anforderungen können je nach Land und Einzelfall variieren.
Verfahrensablauf
Sie geben im Online-Formular Ihre persönlichen Daten ein und laden die erforderlichen Nachweise als Datei (PDF, JPG oder PNG) hoch.
Nach Prüfung Ihres Antrags nimmt eine zuständige Standesbeamtin oder ein zuständiger Standesbeamter Kontakt mit Ihnen auf und informiert Sie darüber, welche Unterlagen im Original vorzulegen sind.
Das Ehefähigkeitszeugnis wird nach Ausstellung:
- und Bezahlung per Post an Sie versendet oder
- kann nach Terminvereinbarung persönlich beim Standesamt Braunschweig abgeholt werden.
Zuständige Stelle
Das Standesamt Braunschweig ist für Sie zuständig, wenn Sie:
- in Braunschweig mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind oder
- dort Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Sind Sie deutsche/r Staatsangehörige/r, haben aber keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich sich Ihr letzter gewöhnlicher Aufenthalt befand.
Hatten Sie niemals oder nur vorübergehend einen Aufenthalt im Inland, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Voraussetzungen
Antragstellende Personen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Antragsberechtigt sind:
- Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit
- Staatenlose Personen, bei denen die Staatenlosigkeit festgestellt wurde
- heimatlose ausländische Personen
- ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
Das Ehefähigkeitszeugnis wird für antragsberechtigte Personen von einem deutschen Standesamt ausgestellt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte halten Sie für die Antragstellung folgende Unterlagen beider Verlobten bereit:
- gültiger Ausweisdokumente
- Geburtsurkunde
- ggf. Eheurkunden und Nachweise über die Auflösung vorheriger Ehen/Lebenspartnerschaften
Wichtig:
Die Prüfung der Ehefähigkeit erfolgt für beide Verlobten. Daher sind Angaben und Unterlagen von beiden Personen erforderlich.
Urkunden aus dem Ausland müssen ggf. mit Apostille oder Legalisation versehen und in deutscher Übersetzung durch eine vereidigte Übersetzerin bzw. einen vereidigten Übersetzer vorgelegt werden.
Bei Fragen schreiben Sie bitte vor Antragstellung eine E-Mail an das Standesamt Braunschweig (standesamt@braunschweig.de).
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beträgt 75,00 Euro.
Bei postalischer Zustellung fallen zusätzliche Versandkosten an. Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Ehefähigkeitszeugnis ist ab dem Ausstellungsdatum sechs Monate gültig.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit kann variieren und ist vom Einzelfall abhängig.
Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug kann sich die Bearbeitung verlängern.