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Meldebescheinigung, einfach /erweitert


Leistungsbeschreibung

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Bei der Stadt Braunschweig können Sie für Ihre Zwecke eine Bescheinigung aus dem Melderegister über die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten. Mit diesem Online-Service können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen, wenn Sie aktuell in Braunschweig gemeldet sind. Bitte beachten Sie, dass die Gebühren nicht erstattet werden, wenn durch fehlerhafte Eingaben die Meldebescheinigung nicht ausgestellt werden kann.

Die einfache Meldebescheinigung (nur für Personen, die in Braunschweig angemeldet sind) enthält:

  • Familiennamen
  • frühere Namen
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Ordens- und Künstlernamen
  • Geburtsdatum, -ort und -staat
  • derzeitige Anschriften

Bei der Stadt Braunschweig können Sie für Ihre Zwecke eine erweiterte Bescheinigung aus dem Melderegister über die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten (erweiterte Daten). Mit diesem Online-Service können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung nach §18 Bundesmeldegesetz beantragen, wenn Sie aktuell in Braunschweig gemeldet sind. Bitte beachten Sie, dass die Gebühren nicht erstattet werden, wenn durch fehlerhafte Eingaben die Meldebescheinigung nicht ausgestellt werden kann.

Die erweiterte Meldebescheinigung (nur für Personen, die in Braunschweig angemeldet sind) enthält noch folgende zusätzliche Angaben:

  • Angaben zum gesetzlichen Vertreter, Ehegatten, eingetragener Lebenspartner/in und Kindern (jeweils Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Anschrift)
  • Staatsangehörigkeiten
  • Frühere Anschriften
  • Ein- und Auszugsdatum
  • Familienstand
  • Religionszugehörigkeit

Die erweiterte Meldebescheinigung mit Übersetzungshilfe für einen EU-Staat (nur zur Vorlage in einem EU-Staat) kann in folgenden Sprachen ausgestellt werden:

  • bulgarisch
  • niederländisch
  • finnisch
  • estnisch
  • portugiesisch
  • griechisch
  • französisch
  • schwedisch
  • italienisch
  • irisch
  • slowenisch
  • lettisch
  • kroatisch
  • tschechisch
  • maltesisch
  • litauisch
  • dänisch
  • polnisch
  • rumänisch
  • slowakisch
  • spanisch
  • ungarisch

 

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Beantragung:

  • persönlich oder
  • online

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Personalausweis, Reisepass oder Führerschein

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Gebühr: 7,50 EUR
Meldebescheinigung

Gebühr: 9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung

  • 7,50 EUR pro einfache Meldebescheinigung
  • 9,00 EUR pro erweiterte Meldebescheinigung
  • 9,00 EUR pro erweiterte Meldebescheinigung mit Übersetzungshilfe

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Die Onlinebeantragung ist nur über das Serviceportal der Stadt Braunschweig möglich.

Internetauftritte wie z.B. www.meldebescheinigungen.de sind keine offiziellen Seiten der Stadt Braunschweig oder anderer Behörden. Die Beantragung über diese Internetangebote ist nicht möglich.