Melderegister, (erweiterte) Auskunft aus dem
Wird ein berechtigtes Interesse an einer Auskunftserteilung glaubhaft gemacht, darf eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden.
Leistungsbeschreibung
Wird ein berechtigtes Interesse an einer Auskunftserteilung glaubhaft gemacht, darf die zuständige Stelle eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen, die zusätzlich folgende Daten enthält:
- Vor- und Familiennamen
- Doktorgrad
- Anschriften
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszugs
- gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und -ort
- Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloser schriftlicher Antrag, soweit die Auskunft nicht persönlich beantragt wird
Welche Gebühren fallen an?
- 20,00 EUR pro erweiterter Melderegisterauskunft
Die Gebühr ist bei der Beantragung zu zahlen.
Möglichkeiten der Gebührenbegleichung bei der schriftlichen Anfragen:
Bei einer schriftlichen Anfrage ist die Gebühr im Voraus zu begleichen. Bitte legen Sie Ihrer Anfrage immer den Nachweis über die Bezahlung bei. Anfragen ohne Zahlungsnachweis (Überweisung, Kontoauszug) können nicht bearbeitet werden.
Sie können die Gebühr auf das Konto der Stadtkasse Braunschweig bei der Nord/LB Landessparkasse, BIC: NOLADE2HXXX, IBAN: DE21 2505 0000 0000 8150 01 unter Angabe Ihres Namens und des Kassenzeichens 7.2110.000668.4 sowie des Verwendungszweckes überweisen. Nach dem Eingang der Gebühr wird Ihnen die Meldebescheinigung per Post zugesandt.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann Ihnen eine Auskunft nur als Brief zugesandt werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.