Melderegister, (erweiterte) Auskunft aus dem


Eine Auskunft aus dem Melderegister der Stadt Braunschweig über eine andere (dritte) Person. Für eine Bescheinigung der eigenen Meldedaten wählen Sie bitte das Produkt "Meldebescheinigung".

Leistungsbeschreibung


Eine Auskunft aus dem Melderegister der Stadt Braunschweig über eine andere (dritte) Person.
Für eine Bescheinigung der eigenen Meldedaten wählen Sie bitte das Produkt "Meldebescheinigung".

Wird ein berechtigtes Interesse an einer Auskunftserteilung glaubhaft gemacht, darf die zuständige Stelle eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen, die zusätzlich folgende Daten enthält:

  • Vor- und Familiennamen
  • Doktorgrad
  • Anschriften
  • Tag und Ort der Geburt
  • frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
  • Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszugs
  • gesetzliche Vertreter
  • Sterbetag und -ort
  • Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Vor-, Familienname und
  • Geburtsdatum und/oder
  • eine bekannte Anschrift in Braunschweig
  • ein Nachweis des berechtigten oder rechtlichen Interesses, z. B. ein Mahnbescheid

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Gebühr: mindestens EUR 20,00

Die Gebühr berechnet sich nach dem Zeitaufwand.

Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.

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