Melderegister, (einfache) Auskunft aus dem


Eine Auskunft aus dem Melderegister der Stadt Braunschweig über eine andere (dritte) Person.
Für eine Bescheinigung der eigenen Meldedaten wählen Sie bitte das Produkt "Meldebescheinigung".

Leistungsbeschreibung


Folgende Auskünfte können erteilt werden:

  • Vor- und Familiennamen
  • Doktorgrad und
  • Anschriften

Beantragung:

  • persönlich oder
  • online

Seit dem 01.11.2015 ist nach dem Bundesmeldegesetz eine Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke nur zulässig, wenn Sie den Grund hierfür mitteilen (z. B. Durchsetzung von Forderungen, Datenaktualisierung, Adressabgleich).

Wenn Sie Daten für Zwecke der Werbung bzw. des Adresshandels verwenden möchten, müssen Sie außerdem schriftlich erklären, dass eine Einwilligung der gesuchten Person vorliegt.

Die Meldebehörde kann die Vorlage der Einwilligungserklärung verlangen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Vor-, Familienname, frühere Namen
  • Geburtsdatum
  • das Geschlecht und/oder
  • eine bekannte Anschrift in Braunschweig

Welche Gebühren fallen an?


  • 9,00 EUR pro einfacher Melderegisterauskunft bei persönlicher Beantragung
  • 12,00 EUR pro einfacher Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke bei persönlicher Beantragung
  • 5,00 EUR pro einfacher Melderegisterauskunft bei Online Beantragung
  • 8,00 EUR pro einfacher Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke bei Online Beantragung

Bei persönlicher Beantragung ist die Gebühr vor Ort zu zahlen. Bei der Online Beantragung werden Sie direkt in ein elektronisches Bezahlsystem (E-Payment) weitergeleitet.
Nach Abschluss des Bezahlvorgangs werden Ihnen die Daten direkt angezeigt.

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