Gewässer- und Bodenschutz
Gewässer- und Bodenschutz
Die Wasserbehörde überwacht und schützt die oberirdischen Gewässer (z. B. Gräben, Flüsse und Seen) und das Grundwasser in Braunschweig. Sie schreitet u. a. bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen ein und überwacht Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wasserbehörde erteilen auch Erlaubnisse oder Genehmigungen für Anlagen in und an Gewässern, prüfen die Möglichkeit einen Brunnen bohren zu lassen und genehmigen Gewässerbenutzungen.
Die Aufgaben der Bodenschutzbehörde der Stadt Braunschweig liegen in den Bereichen Altlasten und Bodenschutz. Zentrale Vorschriften sind das Bundes-Bodenschutzgesetz, die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und das Niedersächsische Bodenschutzgesetz.
Wichtige Aufgaben der Stadt Braunschweig im Bodenschutz sind unter anderem:
die Erfassung und Bewertung von Altlasten
Anordnungen zur Untersuchung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen und zur Abwehr von Gefahren, die von Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen ausgehen
Vertreten von Belangen des Bodenschutzes in der Bauleitplanung und bei der Planung und Genehmigung unterschiedlicher Vorhaben (Straßenbau, Gewässerbau, baulicher Anlagen usw.)
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