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Altlastenverzeichnis / Altlastenkataster, Auskunft


Leistungsbeschreibung

Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist. Dies können sein: z. B. verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.

Um zu erfahren, ob für ein Grundstück ein Altlastverdacht oder eine Altlast bekannt ist, kann eine Auskunft aus dem Altlastenverzeichnis beim Fachbereich Umwelt beantragt werden. Auskünfte werden grundsätzlich dem Grundstückseigentümer oder Dritten mit dessen Vollmacht erteilt.

  • Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenverzeichnis (unter Downloads/Links)
  • Gegebenenfalls Vollmacht des Grundstückseigentümers, Kopie eines Gerichtsbeschlusses, Erbschein o. Ä. zum Nachweis der Berechtigung
  • Gegebenenfalls Lageplan, insbesondere wenn Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstück nicht bekannt sind

Sie haben im Antragsformular die Möglichkeit bis zu sechs Anlagen zu versenden.

Die Auskunft ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem entstandenen Zeitaufwand. Die Gebühr bewegt sich in der Regel zwischen 30 und 90 Euro.

Ein vom Antragsteller abweichender Rechnungsempfänger ist unbedingt bereits bei Antragstellung anzugeben.