Wohngeld, Erhöhungsantrag stellen
Wohngeld, Erhöhungsantrag stellen
Leistungsbeschreibung
Sie teilen der Wohngeldstelle unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend
- das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 10 Prozent verringert,
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 10 Prozent erhöht oder
- sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht.
Verfahrensablauf
- Sie stellen Ihren Erhöhungsantrag schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Formular oder mithilfe des Onlinedienstes.
- Das Formular können Sie per Post an die Wohngeldstelle senden oder persönlich abgeben.
- Die Wohngeldstelle prüft Ihren Erhöhungsantrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
- Im Falle eines positiven Erhöhungsantrages wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate weiter bewilligt und kann bei vergleichsweise konstantem Einkommen bis zu 24 Monate weiter gewährt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Überprüfung Ihres Erhöhungsantrages müssen Sie wieder sämtliche Dokumente wie bei einem Weiterleistungsantrag einreichen:
- Antrag auf Erhöhung des Wohngelds entweder auf Vordruck (Antragsformular identisch mit Erst- oder Weiterleistungsantrag), als Online-Antrag oder formlos per E-Mail, Fax oder Telefon
Je nach Ihrer Situation legen Sie aktuelle Nachweise sämtlicher Einkünfte aller Haushaltsmitglieder und einen Nachweis über die Höhe der aktuellen Wohnkosten oder der Belastung vor.
Dazu können zum Beispiel gehören:
- Verdienstbescheinigung auf Vordruck vom Arbeitgeber ausgefüllt
- Letzte Verdienstabrechnung
- erhöhte Werbungskosten, die Sie mit dem Steuerbescheid nachweisen
- aktuelle Bescheide zum Beispiel über:
- Rentenbezüge
- Arbeitslosengeld I
- Kurzarbeitergeld
- Übergangsgeld - Nachweis über Krankengeld oder sonstige Lohnersatzleistungen
- Kontoauszüge bei Unterhaltszahlungen, Unterhaltsvorschuss
- bei Selbstständigen: letzter Steuerbescheid, Gewinn-Prognose für das aktuelle Jahr
- Nachweise über Transferleistungen, zum Beispiel:
- Bürgergeld
- Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - Aktuellen Nachweis über die Höhe von Zinsen, Dividenden, ggf. mit Abzug von Kapitalertragsteuer
Sie sollten die Einkünfte aller Haushaltsmitglieder angeben. Die Wohngeldstelle prüft dann, welche der Einkünfte anrechenbar sind. Gegebenenfalls müssen Sie weitere Nachweise anfügen, zum Beispiel:
- Immatrikulationsbescheinigung von Studierenden
- BAföG-Bescheid
- Erklärung über monatliche Zuwendungen der Eltern während des Studiums
- Krankenversicherungsnachweis
- Nachweis über die Zahlung von Renten- oder Lebensversicherungsbeiträgen
- Anlage zum Antrag auf Wohngeld bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen
- Schwerbehindertenausweis und gegebenenfalls Nachweis über Pflegegeldzahlungen
- Nachweis über den Aufenthaltsstatus und die Dauer des Aufenthalts bei Ausländerinnen und Ausländern
Zum Antrag auf Lastenzuschuss benötigen Sie zusätzlich folgende Nachweise:
- Formular zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst
- Nachweis über die aktuelle Belastung aus der Baufinanzierung, zum Beispiel
- Fremdmittelbescheinigung
- letzter Zahlungsbeleg
- gegebenenfalls Zins- und Tilgungsplan
- aktuellen Grundsteuerbescheid mit Zahlungsnachweis oder Nachweis über die Höhe der Erbbauzinsen
- gegebenenfalls Nachweis über Erträge aus Vermietung
Welche Fristen muss ich beachten?
Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Erhöhungsantrag gestellt worden ist.