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Wohngeld, Wesentliche Änderungen wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen


Leistungsbeschreibung

Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend

  • das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent erhöht,
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
  • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert, weil sie
    • nicht mehr zum Haushalt gehören
    • nicht mehr beim Wohngeld berücksichtigt werden.

Wenn die Änderungen rückwirkend sind oder rückwirkend bekannt werden, wird auch Ihr Anspruch auf Wohngeld rückwirkend verringert.

  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
  • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich verringert oder
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent verringert

Für die Überprüfung Ihres Änderungsantrages müssen Sie wieder sämtliche Dokumente wie bei einem Weiterleistungsantrag einreichen:

  • Antrag auf Änderung des Wohngelds entweder auf Vordruck (Antragsformular identisch mit Erst- oder Weiterleistungsantrag), als Online-Antrag oder formlos per E-Mail, Fax oder Telefon

Je nach Ihrer Situation legen Sie aktuelle Nachweise sämtlicher Einkünfte aller Haushaltsmitglieder und einen Nachweis über die Höhe der aktuellen Wohnkosten oder der Belastung vor.

Dazu können zum Beispiel gehören:

  • Verdienstbescheinigung auf Vordruck vom Arbeitgeber ausgefüllt
  • Letzte Verdienstabrechnung
  • erhöhte Werbungskosten, die Sie mit dem Steuerbescheid nachweisen
  • aktuelle Bescheide zum Beispiel über:
    - Rentenbezüge
    - Arbeitslosengeld I
    - Kurzarbeitergeld
    - Übergangsgeld
  • Nachweis über Krankengeld oder sonstige Lohnersatzleistungen
  • Kontoauszüge bei Unterhaltszahlungen, Unterhaltsvorschuss
  • bei Selbstständigen: letzter Steuerbescheid, Gewinn-Prognose für das aktuelle Jahr
  • Nachweise über Transferleistungen, zum Beispiel:
    - Bürgergeld
    - Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung
    - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Aktuellen Nachweis über die Höhe von Zinsen, Dividenden, ggf. mit Abzug von Kapitalertragsteuer
     

Sie sollten die Einkünfte aller Haushaltsmitglieder angeben. Die Wohngeldstelle prüft dann, welche der Einkünfte anrechenbar sind. Gegebenenfalls müssen Sie weitere Nachweise anfügen, zum Beispiel:

  • Immatrikulationsbescheinigung von Studierenden
  • BAföG-Bescheid
  • Erklärung über monatliche Zuwendungen der Eltern während des Studiums
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Nachweis über die Zahlung von Renten- oder Lebensversicherungsbeiträgen
  • Anlage zum Antrag auf Wohngeld bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen
  • Schwerbehindertenausweis und gegebenenfalls Nachweis über Pflegegeldzahlungen
  • Nachweis über den Aufenthaltsstatus und die Dauer des Aufenthalts bei Ausländerinnen und Ausländern


Zum Antrag auf Lastenzuschuss benötigen Sie zusätzlich folgende Nachweise:

  • Formular zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst
  • Nachweis über die aktuelle Belastung aus der Baufinanzierung, zum Beispiel
  • Fremdmittelbescheinigung
  • letzter Zahlungsbeleg
  • gegebenenfalls Zins- und Tilgungsplan
  • aktuellen Grundsteuerbescheid mit Zahlungsnachweis oder Nachweis über die Höhe der Erbbauzinsen
  • gegebenenfalls Nachweis über Erträge aus Vermietung

Die Veränderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.