BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Gewerbezentralregister, Auskunft aus dem


Informationen zum Beantragen von Auskünften über Unternehmen und Gewerbetreibende

Leistungsbeschreibung

In das Gewerbezentralregister werden gemäß § 149 Abs. 2 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO) Entscheidungen der Verwaltungsbehörden eingetragen, z. B. Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende oder Versagung von Gewerbeerlaubnissen. Weitere Informationen erhalten Sie unter "Downloads/Links".

Antragsteller sind Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhaber.

Beantragung: persönlich oder online

Auszug aus dem Gewerbezentralregister jetzt online im Internet beantragen

Neben Führungszeugnissen können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das neue Online-Portal des Bundesamtes für Justiz (BfJ) beantragt werden.

Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro GZR-Auszug erhoben. Im Online-Portal kann die Gebühr per SEPA-Lastschrift oder PayPal beglichen werden. Die Auszüge werden auf grünem Spezialpapier gedruckt und mit der Post zugeschickt.

Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Handelsregisterauszug, der die Vertretungsvollmacht beinhaltet
  • Nachweis der aktuellen Firmenadresse

13,00 EUR

Die Gebühr ist bei der Beantragung zu zahlen.

Ihr Antrag wird sofort bearbeitet und dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Dienststelle Bundeszentralregister - Gewerbezentralregister - in Bonn zur Ausstellung zugeleitet. Von dort wird der Gewerbezentralregisterauszug dem Antragsteller zugesandt.

Vermehrt werben andere Internetanbieter wie z.B. "www.amtsweg.com" oder "www.fuehrungszeugnis.net" damit, dass man über diese Plattformen ein Führungszeugnis beantragen kann. Tatsächlich handelt es sich hierbei um ein kostenpflichtiges Abo-Angebot. Ein Führungszeugnis lässt sich über diese Anbieter nicht beantragen.