Eheschließung, Vollmacht zur Anmeldung
Eheschließung, Vollmacht zur Anmeldung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Beide Partner sollen persönlich erscheinen. Ist eine der eheschließenden Personen verhindert, so kann diese die andere eheschließende Person schriftlich bevollmächtigen. Sind beide Eheschließenden aus wichtigen Gründen am Erscheinen bei der zuständigen Stelle verhindert, können sie die Eheschließung auch schriftlich oder durch eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten anmelden.
Das Formular für die Vollmacht für die Eheanmeldung erhalten Sie auch beim Standesamt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor der beabsichtigten Eheschließung erfolgen.
Hinweise / Besonderheiten
Die Ehe kann auch von einem Standesamt an einem anderen Ort geschlossen werden. Die Anmeldung erfolgt jedoch immer bei der zuständigen Stelle.