Bewohnerparkausweis, Erteilung


Bewohnerparkausweise berechtigen zur Nutzung von markierten Parkplätzen (Bewohnerparkplätze) in der Nähe der eigenen Wohnung. Markierte Parkplätze gibt es in verschiedenen Stadtbezirken.

Leistungsbeschreibung

Um Bewohnern in Gebieten mit einer schwierigen Parksituation ein Parken in der Nähe ihrer Wohnung zu ermöglichen, sind in vielen Stadtbezirken Braunschweigs Bewohnerparkplätze ausgewiesen.

Zur Nutzung dieser Parkflächen können Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen, sofern Sie mit Hauptwohnsitz in dem betreffenden Stadtbezirk gemeldet und Sie Nutzer/in eines Kraftfahrzeuges sind. 

Wahlweise kann Ihnen der Bewohnerparkausweis für sechs Monate, ein Jahr oder zwei Jahre ausgestellt werden.

Pro Anwohner wird nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt.

Parkgebiet suchen:
Über die Parkgebietssuche können Sie prüfen, ob Sie in einem Stadtbezirk wohnen, für den die Möglichkeit besteht, einen Bewohnerparkausweis zu beantragen.

Parkausweis beantragen:
Für die Neubeantragung eines Bewohnerparkausweises sind die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und ggfls. die Nutzungsbescheinigung hochzuladen.

  • Antragsteller/in muss zum Zeitpunkt der Beantragung mit Hauptwohnsitz im Parkgebiet gemeldet sein
  • ist der Antragsteller/ die Antragstellerin Halter/in des Fahrzeugs, so muss  das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Beantragung in Braunschweig angemeldet sein
  • Nutzer/innen, die nicht gleichzeitig Halter/innen des Fahrzeugs sind, benötigen eine Nutzungsbescheinigung des Halters, bzw. der Halterin, in der die dauerhafte Überlassung des Fahrzeugs zur Nutzung zugesichert wird (die Nutzungsbescheinigung ist durch die Halterin/ den Halter zu unterschreiben und die Unterschrift durch eine Kopie eines Ausweisdokuments zu legitimieren)
  • Zulassung als PKW (keine Gewichts- oder Längeneinschränkungen)
  • bei Zulassung als Wohnmobil oder LKW darf eine Gesamtlänge von 5,00 Metern und ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen nicht überschritten werden
  • Mitglieder/innen eines Car-Sharing Unternehmens haben die Gültigkeit und Laufzeit der Mitgliedschaft nachzuweisen

Die Gebühren sind bei der Beantragung zu zahlen.

  • 61,40 EUR (Gebühr für zwei Jahre)
  • 30,70 EUR (Jahresgebühr)
  • 15,35 EUR (Halbjahresgebühr)

Wenn Sie vor Ablauf der Gültigkeit aus dem Parkbezirk oder aus Braunschweig wegziehen, kann Ihnen die Gebühr leider nicht erstattet werden.

Sofern Sie in einen anderen Parkbezirk ziehen, wird der bisherige Parkausweis gebührenfrei geändert.

Ersatzausstellung

Für eine Ersatzausstellung eines Bewohnerparkausweises (z. B. durch Verlust) wird eine Gebühr von 10,20 EUR erhoben.

Nur ein Bewohnerparkausweis für die Innenstadt berechtigt auch zum Parken in den entsprechenden Kurzzeitparkzonen (Parkscheiben- oder Parkscheinzonen), ohne dass dort Parkgebühren bezahlt werden müssen.

Ein Bewohnerparkausweis stellt jedoch keine Garantie für einen freien Parkplatz dar! Wenn Sie feststellen, dass Unberechtigte auf Bewohnerparkplätzen parken, können Sie dies der Bußgeldabteilung des städtischen Fachbereichs Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit melden. Sie dürfen diese Fahrzeuge aber keinesfalls blockieren oder selbst einen Abschleppdienst beauftragen!

  • Durch eine Verlängerung, Ersatzausstellung oder Änderung verliert der bisherige Bewohnerparkausweis seine Gültigkeit und ist an die Abteilung Bürgerangelegenheiten zurückzusenden.
    Er darf nicht mehr im Parkgebiet genutzt werden. Das Auslegen eines ungültigen Bewohnerparkausweises stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die dementsprechend geahndet werden kann.
  • Bitte beachten Sie, dass die Gebühren nicht erstattet werden, wenn durch fehlerhafte Eingaben der Bewohnerparkausweis nicht ausgestellt werden kann. Ebenso werden die Gebühren nicht erstattet, wenn fälschlicherweise ein zusätzlicher Bewohnerparkausweis beantragt wird.
  • Hinweis zur Eingabe der Parkausweis-Nr.
    Bitte geben Sie die 5-6stellige Zahl nach dem Bindestrich ein. Vor die 5-6stellige Zahl setzen Sie bitte zusätzlich ein P. 
  • Sofern Sie mit Nebenwohnung in Braunschweig gemeldet sind, wird ein Bewohnerparkausweis nur ausgestellt, wenn nachgewiesen wird, dass Sie die Wohnung überwiegend nutzen, eine Anmeldung mit Hauptwohnung aber aus melderechtlichen Gründen nicht zulässig ist. Dies ist der Fall, wenn Sie verheiratet sind und gemeinsam mit Ihrer Familie den Hauptwohnsitz in einer anderen Stadt haben, sich aus beruflichen Gründen aber überwiegend in Braunschweig aufhalten.