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Bewohnerparkausweis, Verlängerung


Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.

Frühestens 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit des aktuellen Bewohnerparkausweises können Sie die Gültigkeit um bis zu 2 Jahre verlängern. Es können nur gültige Bewohnerparkausweise verlängert werden. Bitte beantragen Sie einen neuen Bewohnerparkausweis, wenn die Gültigkeit bereits überschritten wurde.

Die Gebühren sind bei der Beantragung zu zahlen.

  • 61,40 EUR (Gebühr für zwei Jahre)
  • 30,70 EUR (Jahresgebühr)
  • 15,35 EUR (Halbjahresgebühr)

Wenn Sie vor Ablauf der Gültigkeit aus dem Parkbezirk oder aus Braunschweig wegziehen, kann Ihnen die Gebühr leider nicht erstattet werden.

Nur ein Bewohnerparkausweis für die Innenstadt berechtigt auch zum Parken in den entsprechenden Kurzzeitparkzonen (Parkscheiben- oder Parkscheinzonen), ohne dass dort Parkgebühren bezahlt werden müssen.

Ein Bewohnerparkausweis stellt jedoch keine Garantie für einen freien Parkplatz dar! Wenn Sie feststellen, dass Unberechtigte auf Bewohnerparkplätzen parken, können Sie dies der Bußgeldabteilung des städtischen Fachbereichs Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit melden. Sie dürfen diese Fahrzeuge aber keinesfalls blockieren oder selbst einen Abschleppdienst beauftragen!

  • Durch eine Verlängerung, Ersatzausstellung oder Änderung verliert der bisherige Bewohnerparkausweis seine Gültigkeit und ist an die Abteilung Bürgerangelegenheiten zurückzusenden.
    Er darf nicht mehr im Parkgebiet genutzt werden. Das Auslegen eines ungültigen Bewohnerparkausweises stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die dementsprechend geahndet werden kann.
  • Bitte beachten Sie, dass die Gebühren nicht erstattet werden, wenn durch fehlerhafte Eingaben der Bewohnerparkausweis nicht ausgestellt werden kann. Ebenso werden die Gebühren nicht erstattet, wenn fälschlicherweise ein zusätzlicher Bewohnerparkausweis beantragt wird.
  • Hinweis zur Eingabe der Parkausweis-Nr.
    Bitte geben Sie die 5-6stellige Zahl nach dem Bindestrich ein. Vor die 5-6stellige Zahl setzen Sie bitte zusätzlich ein P.