BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Links & Onlinedienste

Waffenschein, Beantragung

Textblöcke ein-/ausklappen

Für das Führen, also das "einsatzbereite Beisichtragen" von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, ist ein Waffenschein erforderlich.

Leistungsbeschreibung

Das Führen erlaubnispflichtigen Schusswaffen/-teilen bedarf einer Erlaubnis, einen Waffenschein.

Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Nachweis über eine abgelegte Waffensachkundeprüfung
  • Versicherungsnachweis gem. (§ 4 Abs. 1 Nr. 5 WaffG)

bei Privaten:

  • Nachweis über eine besondere Bedrohung

bei Bewachungsunternehmen: 

  • Nachweis z.B. über Aufträge zum Transport oder zur Bewachung besonderer Werte

Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen Niedersachsen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO -) Nr. 109.1.6.13.1 und 109.1.6.13.2

Bitte sehen Sie von Sachstandsabfragen und Fragen zur voraussichtlichen Bearbeitungszeit ab, da diese die Bearbeitung der eigentlichen Anträge verzögern und insgesamt zu längeren Wartezeiten führen.

Bitte warten Sie im Interesse einer zügigen Bearbeitung bei bereits gestellten Anträgen auf Rückmeldung des Sachbearbeiters bzw. der Sachbearbeiterin.