Waffenschein, Beantragung Kleiner
Textblöcke ein-/ausklappenZum Beisichtragen ("Führen") von Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen ist ein "Kleiner Waffenschein" erforderlich.
Leistungsbeschreibung
Der Kleine Waffenschein berechtigt grundsätzlich volljährigen Personen zum verdeckten Führen von zugelassenen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen), mit dem Zulassungszeichen „PTB (im Kreis)“ der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, außerhalb befriedeten Besitztums (z.B. außerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen Gartens etc.), nicht jedoch auf öffentlichen Veranstaltungen.
Voraussetzungen
- Volljährigkeit (§ 2 WaffG)
- Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG)
- Persönliche Eignung (§ 6 WaffG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Erteilung eines Kleinen Waffenscheins
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
Welche Gebühren fallen an?
Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen Niedersachsen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO -) - Nr. 109.1.6.14
Welche Fristen muss ich beachten?
etwa drei Wochen
Rechtsgrundlage
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