Waffenschein, Kleiner
Zum Beisichtragen ("Führen") von Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen ist ein "Kleiner Waffenschein" erforderlich.
Leistungsbeschreibung
Volljährige Personen dürfen erlaubnisfrei Schreckschuss- und Reizstoffwaffen kaufen und besitzen. Die Waffen müssen durch ein aufgebrachtes PTB-Zeichen als zulassungsfrei gekennzeichnet sein.
Zum Führen, also dem Beisichtragen solcher Waffen außerhalb der eigenen Wohn- und Geschäftsräume oder des bewohnten Grundstücks, benötigen Sie jedoch zusätzlich einen "Kleinen Waffenschein". Dieser kann erteilt werden, wenn der Antragsteller volljährig, zuverlässig und persönlich geeignet ist. Der "Kleine Waffenschein" gilt unbefristet für alle zugelassenen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Zeichen. Ein Führen ohne den "Kleinen Waffenschein" wird als Straftat verfolgt. Auch der "Kleine Waffenschein" erlaubt das Schießen mit der Waffe außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums nur in Notfällen.
Bei öffentlichen Veranstaltungen ist jedoch das Führen von Waffen jeder Art grundsätzlich verboten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Erteilung eines "Kleinen Waffenscheines" beträgt 65,00 EUR.
Welche Fristen muss ich beachten?
etwa drei Wochen
Rechtsgrundlage
§ 10 Abs. 4 WaffG