Waffenschein, Beantragung Kleiner


Zum Beisichtragen ("Führen") von Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen ist ein "Kleiner Waffenschein" erforderlich.

Leistungsbeschreibung

Der Kleine Waffenschein berechtigt grundsätzlich volljährigen Personen zum verdeckten Führen von zugelassenen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen), mit dem Zulassungszeichen „PTB (im Kreis)“ der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, außerhalb befriedeten Besitztums (z.B. außerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen Gartens etc.), nicht jedoch auf öffentlichen Veranstaltungen.

  • Antrag auf Erteilung eines Kleinen Waffenscheins
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)

Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen Niedersachsen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO -) - Nr. 109.1.6.14

etwa drei Wochen