Waffenschein, Beantragung Kleiner
Waffenschein, Beantragung Kleiner
Textblöcke ein-/ausklappenZum Beisichtragen ("Führen") von Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen ist ein "Kleiner Waffenschein" erforderlich.
Leistungsbeschreibung
Der Kleine Waffenschein berechtigt grundsätzlich volljährigen Personen zum verdeckten Führen von zugelassenen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen), mit dem Zulassungszeichen „PTB (im Kreis)“ der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, außerhalb befriedeten Besitztums (z.B. außerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen Gartens etc.), nicht jedoch auf öffentlichen Veranstaltungen.
Voraussetzungen
- Volljährigkeit (§ 2 WaffG)
- Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG)
- Persönliche Eignung (§ 6 WaffG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Erteilung eines Kleinen Waffenscheins
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
Welche Gebühren fallen an?
Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen Niedersachsen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO -) - Nr. 109.1.6.14
Welche Fristen muss ich beachten?
etwa drei Wochen
Hinweise / Besonderheiten
Hinweis:
Bitte sehen Sie von Sachstandsabfragen und Fragen zur voraussichtlichen Bearbeitungszeit ab, da diese die Bearbeitung der eigentlichen Anträge verzögern und insgesamt zu längeren Wartezeiten führen.
Bitte warten Sie im Interesse einer zügigen Bearbeitung bei bereits gestellten Anträgen auf Rückmeldung des Sachbearbeiters bzw. der Sachbearbeiterin.